Berichterstatter Sebastian Kolland: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Ver­fassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert wird.

Die Unterlagen liegen Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Günther Novak: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Dr. Johannes Hübner. Ich erteile ihm das Wort.