12.35

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsi­dentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuse­her! Wie wollen wir leben? – Mit dieser Frage setzen wir uns täglich auseinander, indem wir unseren Alltag gestalten und Pläne für die Zukunft schmieden. Wofür aber kein Platz ist, ist die Auseinandersetzung mit dem Tod, wenn wir nicht gerade dazu gezwungen werden. Es ist auch nicht opportun, sich mit der Vergänglichkeit des Lebens zu befassen.

Umso größer und umso bedeutender ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts­hofes, in deren Folge wir heute das Sterbeverfügungsgesetz und die Änderungen im Strafgesetzbuch und im Suchtmittelgesetz beschließen werden. Ich kann mich nur mei­nen VorrednerInnen anschließen und Danke sagen, auch an Herrn Spanring, für die vielen Aspekte, die in den vorangegangenen Reden schon aufgezeigt worden sind. Ich glaube, es fällt keinem von uns heute leicht, einfach hier die Hand zu heben und zu sagen: Ja, jetzt haben wir ein Gesetz! – Man muss also schon sehen, dass eine sehr, sehr intensive Auseinandersetzung stattgefunden hat, dass mit betroffenen Personen in Dialog getreten worden ist und es natürlich ganz viele verschiedene Zugänge zu diesem Bereich gibt.

Ich möchte es noch einmal grob zusammenfassen: Grob zusammengefasst sagt nämlich der VfGH, dass das Recht auf Selbstbestimmung sowohl das Recht auf die Gestaltung des Lebens als auch das Recht auf menschenwürdiges Sterben umfasst. Dazu kann auch die Hilfe Dritter in Anspruch genommen werden. Dieser Tatbestand wurde bis jetzt mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt.

Das neue Sterbeverfügungsgesetz regelt in Zukunft die wirklich engen Voraussetzun­gen, unter denen es möglich sein wird, selbstbestimmt zu sterben. Das Kernstück der neuen Regelung – und das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen – ist tat­sächlich die Entscheidungsfähigkeit, denn nur wer tatsächlich entscheidungsfähig ist, kann von der Sterbeverfügung Gebrauch machen – ganz im Gegensatz zu der Patien­tenverfügung, die wir bereits haben, mit der man schon quasi im Voraus eine Planung machen kann. Eine Person, die beschließt, ihr Leben zu beenden, muss sich der Trag­weite dieser Entscheidung bewusst sein, und sie muss diese frei von Willensmängeln treffen. Dazu wird es eben diesen formellen Prozess mit ärztlichen Aufklärungsgesprä­chen, mit dem Prüfen der Voraussetzung, mit einer Abkühlungsphase und natürlich der dazugehörigen rechtlichen Dokumentation geben.

Es ist aber – und ich betone das noch einmal – wirklich ausschlaggebend, dass die ster­bewillige Person bis zum Schluss entscheidungsfähig bleibt. Durch diese Vorkehrungen wird einerseits der Kreis derjenigen eingeschränkt, die Zugang zum Instrument der Ster­beverfügung haben, und andererseits sind auch Mechanismen vorgesehen, um dem Missbrauch vorzubeugen.

Im Zuge der Debatte um ein selbstbestimmtes Sterben ist auch immer mit VertreterInnen der Palliativ- und Hospizversorgung diskutiert worden – Kollegin Andrea Eder-Gitsch­thaler hat es schon gesagt.

Mir ist auch ganz wichtig, noch einmal zu betonen, und die Erfahrungen aus diesem Bereich zeigen das auch, dass eine gut ausgebaute Palliativ- und Hospizversorgung den Wunsch nach einem frühzeitigen Beenden des Lebens durchaus reduziert. Insofern ist es wichtig, nicht nur die gesetzliche Grundlage für ein selbstbestimmtes Sterben zu schaffen, sondern gleichzeitig auch einen bedarfsgerechten und flächendeckenden Aus­bau und Aufbau im Bereich der Palliativ- und Hospizversorgung sicherzustellen.

Diesbezüglich wird – du hast es ganz ausführlich gesagt, Kollegin Eder-Gitschthaler – vonseiten der Regierung wirklich alles getan, und es wird auch gut angeschaut werden, und ich glaube, auch vonseiten des Ministeriums wird, was das Gesetz betrifft, falls ir­gendwelche Unschärfen auftreten, sofort gehandelt werden. Ich denke, da sind wir uns in diesem Raum, in diesem Rahmen, in diesem Land wirklich sicher und einig, dass wir gut darauf schauen, was mit Menschen passiert, die nicht mehr lebenswillig sind und sich zum Sterben entschließen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.41

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. Ich erteile ihm dieses.