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Vizepräsident Günther Novak: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe nun das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den gegenständlichen Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, bei 59 abgegebenen Stimmen 47 „Ja“-Stimmen beziehungsweise 12 „Nein“-Stimmen.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Mit „Ja“ stimmten die BundesrätInnen:

Appé, Arlamovsky, Auer;

Bader, Berger-Grabner, Buchmann;

Ebner, Eder, Eder-Gitschthaler;

Gerdenitsch, Gfrerer, Grimling, Gross, Grossmann, Gruber-Pruner;

Hahn, Hauschildt-Buschberger, Himmer, Hirczy;

Kahofer, Kaltenegger, Kittl, Köck, Kolland, Kornhäusl, Kovacs, Krumböck;

Lackner, Lancaster;

Mattersberger, Miesenberger;

Novak;

Obrecht;

Platzer, Preineder;

Raggl, Reisinger, Riepl;

Schennach, Schreuder, Schumann, Schwarz-Fuchs, Schwindsackl;

Tausch, Tiefnig;

Wolff;

Zwazl.

Mit „Nein“ stimmten die BundesrätInnen:

Bernard;

Egger;

Hübner;

Leinfellner;

Ofner;

Pröller;

Schachner, Schartel, Spanring, Steiner, Steiner-Wieser, Steinmaurer.

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Vizepräsident Günther Novak: Es liegt ein Antrag der Bundesräte Ingo Appé, Kollegin­nen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „die Erarbeitung geeigne­ter Strategien für Long-Covid-Patient*innen, die an Ihren angestammten Arbeitsplatz so rasch als möglich zurückkehren wollen“ vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fas­sung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Karl Bader, Marco Schreuder, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Ent­schließung betreffend „Vollzug des Impfpflichtgesetzes“ vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit angenommen. (355/E-BR/2022)

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Impfpflicht und Arbeitswelt“ vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag auf Fas­sung der gegenständlichen Entschließung ist somit angenommen. (356/E-BR/2022)

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Aufhebung des Covid-19-Impfpflichtgesetzes“ vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fas­sung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Karl Bader, Marco Schreu­der, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Erhöhung der Impfquote durch positive Impfanreize“ vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit angenommen. (357/E-BR/2022)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jän­ner 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Impfschadengesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jän­ner 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Epidemiegesetz 1950 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.