15.52

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Weil es nun in zwei, drei Redebeiträgen angesprochen wur­de, ist es mir wichtig, Folgendes vielleicht kurz ein bisschen zu erklären: Die Zuständig­keiten, welcher Bundesminister in der Federführung eines EU-Vorhabens oder einer Richtlinie da drin vermerkt ist, dient einfach nur der Transparenz, weil es selbstverständ­lich so ist, dass gewisse EU-Richtlinien und Vorhaben Ausschüssen und gewissen Räten zugewiesen werden.

Ja, die Lohntransparenzrichtlinie wird im Rat der Arbeitsminister verhandelt, und ja, die Diskriminierungsrichtlinie auch. Daher liegt die Verhandlungsführung, die Federführung eben beim Arbeitsminister. Das soll nun nicht zur Verwirrung führen. Wie in allen ande­ren Bereichen auch, gibt es selbstverständlich eine interne Koordination der Vorhaben, wo wir beteiligte Ministerinnen und Minister uns über diese Dinge absprechen.

Nur damit es keine Verwirrung gibt: Das ist eine reine Information darüber, welchen Rä­ten diese Verordnungen und Richtlinien zugewiesen sind und wer dann einfach vor Ort drinsitzt und diese Dinge verhandelt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Schu­mann: Redet miteinander! – Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

15.53

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ni­cole Riepl. Ich erteile ihr das Wort.