15.52
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Weil es nun in zwei, drei Redebeiträgen angesprochen wurde, ist es mir wichtig, Folgendes vielleicht kurz ein bisschen zu erklären: Die Zuständigkeiten, welcher Bundesminister in der Federführung eines EU-Vorhabens oder einer Richtlinie da drin vermerkt ist, dient einfach nur der Transparenz, weil es selbstverständlich so ist, dass gewisse EU-Richtlinien und Vorhaben Ausschüssen und gewissen Räten zugewiesen werden.
Ja, die Lohntransparenzrichtlinie wird im Rat der Arbeitsminister verhandelt, und ja, die Diskriminierungsrichtlinie auch. Daher liegt die Verhandlungsführung, die Federführung eben beim Arbeitsminister. Das soll nun nicht zur Verwirrung führen. Wie in allen anderen Bereichen auch, gibt es selbstverständlich eine interne Koordination der Vorhaben, wo wir beteiligte Ministerinnen und Minister uns über diese Dinge absprechen.
Nur damit es keine Verwirrung gibt: Das ist eine reine Information darüber, welchen Räten diese Verordnungen und Richtlinien zugewiesen sind und wer dann einfach vor Ort drinsitzt und diese Dinge verhandelt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Schumann: Redet miteinander! – Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)
15.53
Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Nicole Riepl. Ich erteile ihr das Wort.