2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Februar 2022 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023 (1327 d.B. und 1344 d.B. sowie 10901/BR d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Februar 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (1345 d.B. sowie 10902/BR d.B.)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Februar 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (COVID-19-Com­pliance-Gesetz) (2180/A und 1346 d.B. sowie 10876/BR d.B. und 10903/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu den Punkten 2 bis 4 ist Herr Bundesrat Ing. Eduard Köck Ich bitte um die Berichte.