16.27

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Herr Präsident! Lieber Herr Mi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen! Ich versuche mich heute – oder jetzt – relativ kurz zu halten. Es ist schon sehr spät, wir sind schon sehr müde. (Heiterkeit und Zwischenrufe bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.) – Eben, genau! (Heiterkeit der Rednerin.)

Die bisherige Aufteilungsregelung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wurde schon in der letzten Sitzung bis 2023 verlängert. Warum? – Weil wir für eine Reform mehr Zeit brauchen: eine Reform, in der die Verantwortlichkeiten klar geregelt werden, in der die Steuerautonomie der Länder und Gemeinden gestärkt wird und in der die Zahlungen an die Einhaltung der Klimaziele – aktueller denn je! – gekop­pelt sind. Nur in gemeinsamer Anstrengung können diese Klimaziele erreicht werden, und wenn sie wollen, dass diese Reform schneller abgeschlossen wird, liegt es auch an den Ländern, sie zu unterstützen.

Aufgrund der Pandemieauswirkungen und der steigenden Inflation unterstützt der Bund die Gemeinden und Länder natürlich auch durch erhöhte Zuschüsse, zum Beispiel, in­dem wir zur Abfederung der coronabedingten Ausfälle und des Mehraufwands auch schon in den letzten Sitzungen mehrere milliardenschwere Gemeindepakete sowie die zusätzlichen 750 Millionen Euro für Covid-Mehrausgaben in Krankenhäusern und Kur­anstalten der Länder beschlossen haben, um unser Gesundheitswesen zu erhalten.

Ich möchte nur ganz kurz die 15a-Vereinbarungen erwähnen, die jetzt zusätzlich verlän­gert werden, und welche Leistungen das betrifft. Das betrifft Leistungen in der Qualitäts­sicherung der Gesundheitsvorsorge. Das betrifft Mittel für ein höheres PatientInnenauf­kommen, für mehr und teurere Medikamente, für Strategien für die Kapazitäten der Ge­sundheitsvorsorge und für Strategien für Long Covid, für den Auf- und Ausbau von Pri­märversorgungseinrichtungen und niederschwelligen Impfprogrammen. Das alles sind sehr gute und sehr wichtige Sachen.

Worauf ich ganz kurz eingehen möchte – der Herr Kollege vor mir hat es auch schon genannt – ist die Basisbildung, denn diese wird auch weiterhin im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung gefördert. Was bedeutet Basisbildung? – Ich muss ehrlich zuge­ben, ich habe das auch nachlesen müssen und war sehr freudig überrascht, denn es geht nicht nur um mathematische und grammatikalische Grundkompetenzen, sondern auch um digitale Grundkompetenzen. Vor allem achtet man sehr auf die besondere Si­tuation der Erwachsenen, die natürlich Kinder haben, arbeiten gehen et cetera. Das sind meiner Meinung nach beides sehr wichtige Punkte, um eben Bildung so niederschwellig wie möglich für alle Menschen zu gewährleisten. Hoffentlich kann damit auch ein Beitrag dazu geleistet werden, dass mit der Informationsflut in der digitalen Welt und in ihren Blasen besser umgegangen wird.

Ganz kurz noch zum Transparenzdatenbankgesetz: Ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass Gesetze, und insbesondere solche, die dafür geschaffen sind, unser Gesund­heitssystem aufrechtzuerhalten, einzuhalten sind. Ich verstehe die Argumente der FPÖ nicht ganz, warum, wenn man sich sozusagen nicht an die Gesetze gehalten hat, För­derungen, die ausbezahlt worden sind, nicht zurückgefordert werden können. Das ist ja der Sinn und Zweck dieses Gesetzes.

Damit schließe ich schon und wünsche uns noch einen guten Tag. (Beifall bei den Grü­nen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

16.30

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Otto Auer. Ich erteile ihm das Wort.