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Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Herr Vorsitzender! Werte Damen und Herren im Bundesrat! Ich bin eigentlich froh, dass die Maßnahmen, die wir gerade für Länder und Gemeinden gesetzt haben, von denen, die vor Ort sind, von den Bürgermeistern, von den Vertretern im Gemeindeverband und anderen, als unglaublich positiv gesehen werden. Darum verstehe ich die Diskussion hier auch nicht ganz.

Es hat in der Coronakrise viele Hilfsmaßnahmen, viele Hilfspakete gegeben, die natürlich angekommen sind, die von den Gemeinden sehr gut angenommen worden sind, die ja auch in Absprache mit den Gemeinden und mit den Bundesländern verhandelt worden sind, die also sehr praxisbezogen waren und daher auch sehr gut angenommen worden sind.

Wenn Sie mir erlauben, kurz zu den 15a-Vereinbarungen, die ja heute neben dem COVID-19-Compliance-Gesetz im Mittelpunkt stehen, Stellung zu nehmen: Es muss das – und das wurde ja gesagt – immer auch im Zusammenhang mit dem Finanzaus­gleich gesehen werden. Wir haben im Zuge der Verlängerung ja übrigens eben die vor­hin genannten 750 Millionen Euro für Krankenanstalten, die natürlich in der Coronakrise sehr intensive finanzielle Einbußen hinnehmen mussten, zur Verfügung gestellt, und auch dieses Paket war natürlich mit den Ländern und Gemeinden abgestimmt. Auch da geht es darum, dass wir selbstverständlich, wenn es notwendig ist, noch weitere Adaptie­rungen vornehmen werden und das selbstverständlich dann auch wieder in Absprache mit den Ländern und Gemeinden tun werden.

Bei den hier vorliegenden 15a-Vereinbarungen geht es darum, dass eben weiter ausrei­chend Mittel für bestimmte Projekte in bestimmten Bereichen – im Gesundheitsbereich, im Bildungsbereich – zur Verfügung gestellt werden. Dabei geht es um die Gesundheits­förderung auf der einen Seite, es geht um IT-Projekte auf der anderen Seite, um IT-Systeme, die weiterentwickelt oder ausgebaut werden. Es ist also keine bloße, stupide Fortschreibung einer 15a-Vereinbarung, sondern es geht im Gegenteil um sehr konkrete und um wichtige Maßnahmen in diesen Bereichen.

Es ist auf der anderen Seite aber auch keine Gesundheitsreform. Das muss auch klarge­stellt werden, weil immer in den Raum gestellt wird, man hätte da im Gesundheitsre­formwesen etwas auf die Beine stellen müssen. Das ist es nicht, das wurde auch nie im Vorfeld behauptet und war nicht die Intention.

Wenn Sie mir erlauben, noch zum COVID-19-Compliance-Gesetz ein paar Sätze zu sagen: Wir haben uns ja zu Beginn der Krise das Ziel gesetzt, möglichst viele Arbeits­plätze zu sichern – das war eigentlich der Kern all der Hilfsmaßnahmen insgesamt – und natürlich die Unternehmen vor Insolvenzen zu bewahren. Wenn man sich die Fakten anschaut – was ist am Ende herausgekommen? –, dann hat das sehr gut funktioniert. Die Zahl der Insolvenzen ist Gott sei Dank sogar gegenüber dem Vergleichswert von vor der Covid-Krise zurückgegangen.

Jetzt bin ich natürlich nicht ganz objektiv – das gebe ich schon zu –, wenn ich hier sage, dass es besser ist und dass die Hilfsmaßnahmen geholfen haben. Sie können aber auch die internationalen Experten – nicht einmal die Österreicher, die auch, aber die inter­nationalen Experten von OECD, vom Währungsfonds und andere – anhören, die sehr wohl attestieren, dass die Hilfsmaßnahmen sehr gut gewirkt haben. Man sieht eben auch an den Arbeitslosenzahlen und an den Insolvenzzahlen, dass das gut funktioniert hat – übrigens auch an den Ratings der internationalen Ratingagenturen, die uns gerade jetzt wieder, vor Kurzem, vor ein paar Tagen, die besten Werte attestiert haben. Auch die Ratingagenturen sehen uns da also auf einem sehr, sehr guten Weg.

Was – weil es auch angesprochen worden ist – die Covid-Hilfen insgesamt betrifft: Na­türlich haben wir dazugelernt, das wurde bereits gesagt, und natürlich hat es am Anfang auch keine Blaupause für diese Hilfsmaßnahmen gegeben, die wurden immer wieder sukzessive auch angepasst. Wir sind vom Umsatzersatz am Anfang in andere Berei­che – Ausfallsbonus beispielsweise – hineingegangen, und das funktioniert ja gut. Wir sehen das auch bei der durchschnittlichen Dauer der Bearbeitung durch die viel gescholtene Cofag, die übrigens einen sensationellen Job macht. Die durchschnittliche Auszahlungsdauer liegt mittlerweile bei sieben Tagen – also nur, dass man sich einmal auch die Dimensionen anschaut, dass die Cofag sehr gut arbeitet. Übrigens lade ich Sie noch einmal – ich mache das immer wieder gerne – ein, sich daran zu beteiligen, in den Cofag-Beirat zu gehen, um auch mitzuwirken und die oft geforderte Transparenz auch selber einzubringen, indem man auch an diesen Möglichkeiten teilnimmt. (In Richtung der sich zur Regierungsbank begebenden Bundesministerin Gewessler:) Grüß Gott, Frau Bundesministerin!

Möglichst unkomplizierte Maßnahmen, Hilfsmaßnahmen sind das eine, aber es braucht eben auf der anderen Seite auch ein gewisses Mindestmaß an Regeln, die einzuhalten sind. Es braucht ein Regelwerk, das sicherstellt, dass Anträge berechtigt sind, und es muss auch ein System geben, das Kontrollen zulässt, Kontrollen im Vorhinein, aber eben auch im Nachhinein.

Damit geht es eben um die konkreten Inhalte des COVID-19-Compliance-Gesetzes. Ich meine, dass die Auszahlung von Förderungen an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, ist ja nichts Neues, das ist ja hoffentlich bei allen Förderungen üblich. Selbstverständlich enthalten auch die Förderrichtlinien der Cofag solche Bedingungen. Alle Produkte haben das übrigens.

Zu Kollegen Ofner nur ganz kurz: 26 Millionen Euro, die zu viel ausbezahlt worden sind, sind freiwillig zurückbezahlt worden; freiwillig, 26 Millionen Euro. Also da sieht man, dass die Kontrollsysteme auch ganz gut funktionieren.

Wer eben diese Bedingungen nicht einhält, muss für den betroffenen Zeitraum, in dem er die Regeln nicht eingehalten hat, natürlich zurückzahlen. Das ist auch nichts Bös­williges oder Überraschendes. Jetzt kann man sich natürlich fragen, ob das gerechtfertigt ist. Das kann man immer; aber ja, es ist gerechtfertigt. Selbstverständlich ist es ge­rechtfertigt, weil es um das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geht, und wenn man sich nicht an Regeln hält, hat man das gefälligst auch zurückzuzahlen. Wie gesagt kann man ja nicht einfach ohne Regeln Geld ausschütten; und wenn man sich nicht daran hält, dann bitte um Rückzahlung.

Was die Abwicklung betrifft, war es ja auch interessant, was Sie gesagt haben: Die Abwicklung an sich muss rechtskonform sein. Wir leben in einer Demokratie, wo Gott sei Dank schon gewisse Standards einzuhalten sind, in dem Rechtsstaat, in dem wir leben, und diese Abwicklungsmodalitäten wurden ja mit den Ländern und Gemeinden abge­sprochen, mit den Bezirksverwaltungsbehörden, die Sie angesprochen haben. Wir brau­chen in einem Rechtsstaat eben eine gewisse Abwicklungsform, gewisse Regeln, die wir einzuhalten haben. Das wurde mit den Ländern, mit den Gemeinden, mit den Städten intensiv und ausgiebig diskutiert.

So, jetzt liegt das Ergebnis vor, und ich lade Sie ein, dieses Ergebnis, das sehr praxisbe­zogen ist, wie wir ja auch von den Ländern und Gemeinden hören, entsprechend breit zu unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

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