17.28

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Diese weitere Novelle des Umweltförderungsge­setzes ist meines Erachtens eine ziemlich coole Sache. Damit setzt sich nämlich eine Serie wesentlicher Verbesserungen, Ausweitungen, weitreichender budgetärer Stärkun­gen und Finanzierungssicherheiten in der Umweltförderung fort. Dabei geht es um beein­druckende Summen. Schon ohne diese Novelle stehen bis 2025 rund 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung.

In dieser Novelle nun geht es zusätzlich um die Verankerung von Maßnahmen im Rah­men des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans, dessen Volumen rund 700 Millio­nen Euro beträgt. Übrigens sei angemerkt, im österreichischen Aufbauplan ist mit knapp 59 Prozent im Vergleich zum europäischen Schnitt von 37 Prozent ein besonders hoher Anteil an Umwelt- und Klimaschutzausgaben vorgesehen – also doch sehr deutlich höher.

Ich möchte einen kleinen Überblick zu den Änderungen und Verbesserungen geben. Besonders aktuell ist natürlich das Thema raus aus Öl und Gas, wofür 2021 und 2022 unter Einrechnung der zusätzlichen Möglichkeiten aus der Steuerreform insgesamt rund 800 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Um uns aus der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu befreien, gibt es eben nur den Weg zu den erneuerbaren Energieträ­gern, ebenso unerlässlich ist dies selbstverständlich für den Klimaschutz, nach dem Motto: Sonne rein, Gas raus!

50 Millionen Euro – und das ist neu – können künftig im Sinne der Vermeidung von Ener­giearmut eingesetzt werden, um zum Beispiel Gebäude von karitativen Einrichtungen, die schutzbedürftige Menschen beherbergen, thermisch zu sanieren oder auf erneuer­bare Energieträger umzustellen, eben mit dem Ziel, durch diese Maßnahmen die be­troffenen Menschen finanziell nicht zusätzlich zu belasten. Das finde ich eine besonders sympathische und treffsichere Maßnahme, und sie ist darüber hinaus eine Wertschät­zung der Arbeit dieser Einrichtungen.

Im Jänner ist – ich habe das im Plenum im Februar schon erwähnt – die Förderaktion für einkommensschwache Haushalte zur Heizungsumstellung auf Erneuerbare gestar­tet, im Zuge dieser werden bis zu 100 Prozent der Umstellungskosten ersetzt. Ich denke, das ist auch gerade in diesen Tagen und Monaten mit steigenden Gaspreisen und Heiz­ölpreisen besonders wichtig.

Dazu passt die Einführung eines Transformationsfonds zur Förderung von Industriebe­trieben im Sinne der Klimaneutralität im UFG. Dabei geht es wie gewohnt einerseits um klassische Investitionsförderung, aber neu ist, dass nun auch die Möglichkeit besteht, durch klimafreundliche Investitionen erhöhte Betriebskosten abzufangen, wenn etwa be­stehende CO2-Bepreisungen nicht ausreichen, solche Investitionen wirtschaftlich darzu­stellen, denn gerade neue Technologien sind manchmal am Anfang mitunter noch teu­rer, bringen aber in Folge wichtige Einsparungen und CO2-Reduktionen mit sich. Das ist ein Novum in Österreich und mit 100 Millionen Euro dotiert.

Es wird einen eigenen Biodiversitätsfonds geben, der mit 80 Millionen Euro dotiert ist, 50 Millionen Euro aus dem Aufbau- und Resilienzfonds. Das ist angesichts der drama­tisch schwindenden Artenvielfalt besonders wichtig. Wir haben das letztes Jahr im Bio­diversitätsbericht gesehen. Mit diesen Mitteln kann man besonders gefährdete Ökosys­teme unterstützen, sie können geschützt werden, es können Verbesserungsmaßnah­men gesetzt werden oder es ist überhaupt eine Wiederherstellung von Ökosystemen möglich. Außerdem soll auch die Datenlage zur Artenvielfalt mit der Hilfe dieser Mittel verbessert werden.

110 Millionen Euro – das ist auch ein erklecklicher Betrag – werden für die Förderung von Leergutrücknahmesystemen aufgewendet werden. Das ist eine wichtige Maßnah­me, um die Mehrwegquote zu erhöhen. Besonders hoch unterstützt – das möchte ich auch herausheben – können dabei kleine Lebensmittelhändler werden, und zwar mit einer Finanzierung von bis zu 100 Prozent der Kosten für ihre Rücknahmeeinrichtungen. Dazu passend werden Sortieranlagen mit einem Volumen von 60 Millionen Euro finan­ziell unterstützt. Auch das ist eine wichtige Vorkehrung, um die Sammel- und Recycling­quote anzuheben, die ja bis 2025 immerhin verdoppelt werden soll.

Ein besonders schönes Projekt ist der Reparaturbonus. Für die Reparatur von elektri­schen respektive elektronischen Geräten wird ein Volumen von 130 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit einer Grenze von 200 Euro werden dabei bis zu 50 Prozent der Reparaturkosten ersetzt. Das kommt wiederum vor allem Klein- und Kleinstbetrieben zugute und stärkt nebenbei – übrigens ähnlich wie auch die Leergutrücknahmeförde­rung – die regionale Wirtschaft. Da gibt es viele regionale Initiativen als Wegbereiter, Sie kennen das sicher. Es gibt übers Land verteilt eine ganze Reihe von Reparaturinitiativen, unterstützt von Ländern und Gemeinden, und das ist ein sehr wichtiger erster Schritt. Auf EU-Ebene geht diese Debatte weiter, nämlich eine Diskussion über die Einführung eines Rechtes auf Reparatur, um die Reparaturfähigkeit von Geräten verbindlich zu verankern.

Nicht zuletzt möchte ich auf den Förderschwerpunkt klimafitte Ortskerne hinweisen. Da geht es schwerpunktmäßig um Nahwärmeversorgung für Ortskerne, gerade auch in Be­reichen, in denen derzeit noch eine Gasversorgung installiert ist. 50 Millionen Euro sind dafür reserviert.

Das sind also viele neue wichtige Initiativen zur Forcierung der Dekarbonisierung der Energieversorgung und zum Vorantreiben der Kreislaufwirtschaft. Das Ganze soll auch bald starten und soweit möglich bereits im April beantragbar sein.

Diese Novelle zeigt, dass wir nicht nur im Setzen von rechtlichen Rahmenbedingungen konsequent vorgehen, sondern auch im Setzen von begleitenden Unterstützungsmaß­nahmen für Investitionen mit einer besonderen Berücksichtigung sozialpolitischer As­pekte, denn wir möchten – das ist wichtig –, dass alle in die Lage versetzt werden, zum Klimaschutz beitragen zu können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.35

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile ihm das Wort. (Bundesrat Schennach: Das ist eine Kontra­rede!)