20.10

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsi­dentin! Herr Gesundheitsminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nochmals: Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Auch bei diesen Tagesordnungspunkten geht es um die Pandemie. Ich glaube, diese Zahl wurde heute noch nicht genannt, aber ich will sie jetzt nennen: Inzwischen sind in Österreich tatsächlich über 15 000 Menschen am Coronavirus verstorben, und – das habe ich vorhin schon gesagt – wir liegen heute bei knapp 50 000 Neuinfektionen.

Aber: Aufgrund der bestehenden Impfung kann das Virus – und das zeigt uns Omikron – nicht mit derselben Wucht wie zu Beginn der Pandemie zuschlagen, die Intensivsta­tionen sind nicht an ihren Kapazitätsgrenzen. Die Krankenstände innerhalb des Pflege­personals erschweren aber natürlich den Krankenhausbetrieb. Wichtig wird es daher sein, weitere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu forcieren. Nach wie vor ist es die Impfung, die schützt, aber auch der Einsatz von Medikamenten entschärft die Er­krankungssituation für Risikopatienten.

Ich konnte leider innerhalb meiner Familie vor Kurzem sehen, wie jemand erkrankt ist: Gott sei Dank standen zu diesem Zeitpunkt Medikamente zur Verfügung, und meiner Tochter wurden, als sie vor Kurzem an Corona erkrankt ist, als Hochrisikopatientin sofort monoklonale Antikörper angeboten. Schlussendlich hat sie dadurch auch die Infektion gut überstanden, und diese wird hoffentlich auch ohne weitere Folgen bleiben.

Die Pandemie ist nicht zu unterschätzen, Corona ist nicht zu unterschätzen – dessen sollten wir uns bewusst sein. Deshalb gilt es nach wie vor, das Angebot der Impfung zu nutzen. Die Impfstoffe werden weiterentwickelt und an neue Varianten angepasst.

Im Zuge der heutigen Beschlüsse zum Impfpflichtgesetz werden daher noch notwendige Änderungen vorgenommen. Ich will sie ganz kurz aufzählen: Wir schaffen die Rechts­grundlage für ein digitales Ausnahmenmanagement zur Abwicklung von Impfpflichtbe­freiungen, was besonders für die Länder von Interesse ist. Es gibt eine Klarstellung bei der Kontrollpflicht der Impfpflicht bei Amtshandlungen der Polizei. Dabei ist es wichtig, zu erwähnen, dass Opfer oder Zeugen nicht davon abgehalten werden, sich an die Poli­zei zu wenden, und deshalb werden diese Personen von der Kontrollpflicht ausgenom­men. Personen, die ihren Wohnsitz neu in Österreich begründen, müssen innerhalb ei­nes Monats die Impfpflicht erfüllen.

Ich halte es im Gegensatz zu meinem Vorredner für wichtig, dass die Kommunen die Möglichkeit erhalten, Impfkampagnen umzusetzen. Dazu soll den Gemeinden Geld, 75 Millionen Euro, für gemeindeeigene Aktionen zur Verfügung gestellt werden. Das ist nicht nur ein Flyerdrucken. Ich habe es in meiner Heimatgemeinde gesehen, wo wir seit Dezember in regelmäßigen Abständen Impfaktionen durchführen und diese vorher auch in der Gemeindezeitung, mit Aussendungen, mit Plakaten und so weiter bewerben. Die Resonanz ist sehr gut, weil das auf lokaler Ebene passiert, weil man sich kennt. Das wird beworben, wir konnten so über 1 000 Menschen bei ihrer Impfung begleiten, und die waren alle hochzufrieden. Das passiert eben regional, da ist die Akzeptanz we­sentlich höher, und deshalb halte ich das für eine sinnvolle Maßnahme.

Heute – darauf möchte ich jetzt zu sprechen kommen – ist das natürlich eine spannende Sache: Gerade heute, am Tag der Bundesratssitzung, haben wir den Bericht über das im Impflichtgesetz vorgesehene Monitoring vorliegen. Der Gesundheitsminister hat es heu­te Morgen auch schon angesprochen: Im Wesentlichen stellen die hinzugezogenen Ex­pertInnen fest, dass im Herbst wieder mit einem massiven Infektionsgeschehen zu rech­nen ist (Zwischenruf der Bundesrates Spanring), und die Impfung bleibt das zentrale Ins­trument zur Bewältigung der Pandemie. Die grundsätzliche Impfpflicht ist dabei ein proba­tes Mittel zur Sicherstellung einer hohen Durchimpfungsrate und ist auch weiterhin sinn­voll, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Ob und wann die Umset­zung der Impfpflicht aus medizinischer Sicht erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, aber – und ich wiederhole es noch einmal – die Impfung bleibt ein zentrales Instrument zur Bewältigung des infektiologischen Geschehens und der Krankheitslast.

Aus diesem Grund – wir haben es heute auch schon aus dem Ministerium gehört – wird die Möglichkeit genützt, genau jene Impfpflicht, die das Gesetz vorsieht, per Verordnung temporär auszusetzen. Den genauen Rahmen wird der Gesundheitsminister in Abstim­mung mit dem Hauptausschuss in Kürze festlegen.

Abschließend möchte ich noch einmal sagen, dass das Impfpflichtgesetz in seiner Aus­gestaltung uns nun genau jene Möglichkeiten bietet, die wir zur Bewältigung der Pan­demie im gesundheitlichen Sektor brauchen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

20.15

Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Andreas Arthur Span­ring. – Bitte.