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Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher und – Entschuldigung! – sehr geehrte Herren Minister! Das selbstbestimmte Lebensende hat uns in der Bundesratssitzung im Dezember 2021 im Rahmen der Debatte über das Sterbeverfügungsgesetz beschäftigt, und damals habe ich ausgeführt, dass der Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung die Voraussetzung für diese neu geschaffene gesetzliche Regelung ist. Insofern freut es mich, dass wir heute diesen Gesetzentwurf zum Hospiz- und Palliativfondsgesetz beschließen werden, um diesen unbedingt erforderlichen Schritt im Prozess um ein selbstbestimmtes Lebens­ende zu setzen.

Das Hospiz- und Palliativfondsgesetz schafft die finanzielle Basis für einen österreich­weiten bedarfsgerechten Ausbau des Hospiz- und Palliativversorgungsangebots. Ziel ist es, dass anhand noch zu definierender Qualitätskriterien im gesamten Bundesgebiet gleiche Standards für diese Angebote gelten und sie für Betroffene erreichbar, zugäng­lich und leistbar sind.

Palliativ- und Hospizpflege ist eine wertvolle und nicht wegzudenkende Begleitung von Menschen mit einer unheilbaren Krankheit und ihrer Angehörigen. Der Fokus liegt auf der Lebensqualität. Dabei geht es einerseits darum, das körperliche Leid zu lindern, in­dem zum Beispiel eine passende Schmerztherapie gefunden wird, andererseits soll auch auf die Bedürfnisse und die Wünsche der Betroffenen eingegangen werden, indem vielleicht einmal noch ein Besuch zu Hause ermöglicht wird oder Ähnliches.

Ganz wesentlich ist die psychosoziale Unterstützung. Die Menschen werden mit ihrer Erkrankung, dem Hadern mit dem Tod, der Angst, der Wut nicht alleingelassen, aber auch für Angehörige ist die Palliativ- und Hospizpflege eine wichtige Stütze, insbesonde­re was die Trauerbegleitung angeht. Für diese Tätigkeitsbereiche braucht es speziell ausgebildete Menschen, sowohl Professionistinnen und Professionisten als auch Frei­willige, und auch das soll mit dem Hospiz- und Palliativfondsgesetz gewährleistet wer­den.

Zuletzt möchte ich noch über ein Beispiel aus Oberösterreich berichten. Wie Sie wis­sen, komme ich aus dem Bezirk Vöcklabruck. Im Bezirk Vöcklabruck leben rund 138 000 Menschen, und einen Teil der medizinischen Versorgung deckt das Salzkam­mergut-Klinikum in Vöcklabruck ab. In diesem Klinikum gibt es eine Palliativstation mit zwölf Betten, wo Patientinnen und Patienten mit unheilbaren Erkrankungen und be­grenzter Lebenserwartung betreut werden. Dabei geht es dort darum, das körperliche Wohlbefinden zu verbessern, Symptome zu lindern und bei emotionalen und sozialen Problemen zu unterstützen. Dazu gibt es eben im Klinikum ein multidisziplinäres Team von Ärztinnen und Ärzten, Pflegepersonal, PhysiotherapeutInnen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, Seelsorgern und auch ehrenamtlichen MitarbeiterInnen.

Meine Erfahrungen mit der Palliativstation des Salzkammergut-Klinikums in Vöcklabruck waren bislang immer sehr positiv. Es war immer ein Platz da, wenn es notwendig war, und das Personal hat sehr empathisch und ruhig in dieser Lebensphase begleitet.

Deshalb ist es so wichtig, dass wir heute die Grundlage dafür beschließen, dass eine professionelle Begleitung von Menschen mit unheilbarer Krankheit und begrenzter Le­benserwartung so wie auch ihrer Angehörigen in allen Bundesländern in ausreichender Zahl, gleicher guter Qualität und idealerweise noch wohnortnah verfügbar ist.

Um noch einmal auf den Beginn meiner Ausführungen zurückzukommen: Der Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung ist die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Lebensende. Das Hospiz- und Palliativfondsgesetz ist daher unbedingt erforderlich, um diesen Ausbau sicherzustellen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

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