13.56
Bundesrätin Barbara Tausch (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Minister! Werter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bürgernah, effizient, modern: Das sind Eigenschaften, die ein ständiges Verändern brauchen, ein Anpassen an die Zeit, und vor allem geht es ums Besserwerden.
Grundsätzlich denkt man da nicht sofort an Behörden und Ämter oder gar an die Rechtsprechung, doch gerade bei uns in Österreich ist die letzten Jahre irrsinnig viel passiert, und man kann durchwegs behaupten, die Behörden sind ihrem Klischee entkommen.
Schauen wir auf die vorliegende Zivilverfahrens-Novelle! Was hat sich nicht alles im Bereich der Digitalisierung die letzten Jahre schon getan: Akteneinsicht per Knopfdruck im Grundbuch, im Firmenbuch, Anerkennung der digitalen Handysignatur und die Gründung von Gesellschaften online.
Das sind keine Selbstverständlichkeiten oder gar logische Entwicklungen, wie manche oft meinen. Gerade die vorliegende Zivilverfahrens-Novelle hat die Anpassung der Verfahrensgesetze an die fortschreitende Digitalisierung zum Ziel, die vor der Justiz nicht Halt macht. Ganz im Gegenteil, die digitale Aktenführung und Verfahrensführung wird vor allem bei Gerichten und bei Staatsanwaltschaften im Bereich der Initiative Justiz 3.0 noch einmal wesentlich verstärkt und ausgebaut.
Geschätzte Damen und Herren, wir machen die Justiz mit diesem Entwurf noch bürgernäher. Es kommt mit dieser Novelle zu zahlreichen Verbesserungen des Verfahrensrechts, die eine Erleichterung der Verfahrensführung, insbesondere auch eine Verbesserung beim Zugang zum Recht und einen besseren Überblick über die Rechtslage bringen, gerade auch für die Rechtsanwender, und – das ist von besonderer Bedeutung – für die Bürgerinnen und Bürger eben mehr Bürgernähe.
Ich will es mit ein paar praktischen Beispielen noch unterlegen: die Einbindung einer elektronischen Identität für Sachverständige und Dolmetscher. Digitale Akten ermöglichen auch digitale Kopien, wobei der Preis nunmehr nach dem Datenvolumen berechnet wird und nicht mehr nach Seiten, was ja sehr praktikabel ist. Zu erwähnen sind auch die Anpassung und die Reduktion der Gerichtsgebühren. Meine Vorrednerin hat es bereits gesagt und ich möchte hier auch noch besonders hervorheben, dass angesichts der heute schon vielfach angesprochenen Teuerung auch hier entlastet wird, und zwar wird die diesjährige Valorisierung der Gerichtsgebühren ausgesetzt.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind wirklich schon weit im digitalen Fortschritt, und man kann durchwegs sagen, wir spielen eine Vorreiterrolle. Der Vergleich macht es sichtbar. Schauen wir nur, was sich in unseren Nachbarländern alles tut! Ich als Innviertlerin mit direktem Blick auf Bayern vergleiche gerne mit dem doch zehn Mal so großen Deutschland, und viele der bereits genannten Dinge wie eben digitaler Akt, digitales Grundbuch oder Firmenbuch sind für uns schon selbstverständlich, aber bei unseren Nachbarn noch nicht.
Die Justiz ist ein wichtiger Teil unseres Rechtsstaates und vor allem auch wichtig für unsere Demokratie. Mit der vorliegenden Novelle beschreiten wir in Österreich einen nächsten Schritt im digitalen Zeitalter. Geben wir der modernen, effizienten und bürgernahen Zivilverfahrens-Novelle unsere Zustimmung! – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Grossmann.)
14.00
Vizepräsident Günther Novak: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Mag. Grossmann. Ich erteile ihr das Wort. – Bitte.