14.17
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Der Grund, warum wir uns hier und heute mit dieser Gesetzesmaterie beschäftigen, ist, dass mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union noch einige gesetzliche Regelungen offen geblieben sind, so eben auch diese Vereinbarung über die Ausdehnung des Europäischen Auslieferungsabkommens auf Gibraltar.
Auch wenn jetzt durch die Möglichkeit eines Europäischen Haftbefehls samt eben dann der Übergabe des Delinquenten die Auslieferungsabkommen ein wenig an Bedeutung verloren haben, so wurde es auch im Ausschuss von Experten gesagt, sind diese natürlich wichtig.
Wir wollen ja nicht, dass sich diverse Verbrecher innerhalb Europas absetzen können, sondern hier soll die länderübergreifende Strafverfolgung auf dem europäischen Kontinent natürlich möglichst reibungslos funktionieren. Wir werden somit gegen diese Vereinbarung keinen Einspruch erheben.
Also, liebe ÖVP, mit Gibraltar wird es nichts, da werden Sie ausgeliefert. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)
Bei diesem Gesetz geht es ja um die Rückholung von Straftätern. Es ist aber nicht so, dass wir in Österreich zu wenige Straftäter hätten. Darum werden wir einen entsprechend passenden Entschließungsantrag einbringen, um Österreich wieder ein wenig zu entlasten. Es geht um die Haftverbüßung von in Österreich verurteilten Ausländern in deren Heimatland.
Warum das so wichtig ist, zeigt eine Anfrage, die Nationalratsabgeordneter Christian Lausch im Dezember 2020 an das Justizministerium gestellt hat: Weit mehr als die Hälfte der Insassen in österreichischen Gefängnissen sind eben keine österreichischen Staatsbürger. Es leben rund 1,5 Millionen Ausländer in Österreich. Bei 8,9 Millionen Einwohnern entspricht das einem Anteil von circa 17 Prozent. Von den in den Gefängnissen Sitzenden sind aber mehr als 50 Prozent Ausländer. Aus dieser Diskrepanz kann jetzt jeder selber seine Schlüsse ziehen.
Besonders erstaunlich waren die Antworten in Bezug auf Marokko. Auf die Frage, wie viele marokkanische Staatsbürger sich in den Jahren 2010 bis 2020 im österreichischen Strafvollzug befanden, antworteten Sie, Frau Minister: 825. Auf die Frage, wie viele marokkanische Staatsbürger im selben Zeitraum in ihr Heimatland zurückgeführt wurden, war die Antwort: Null.
Zwischen 1. Jänner 2010 und 30. Juni 2020 erfolgte also keine einzige Rückführung von Insassen nach Marokko, und das ist natürlich nur ein Beispiel von vielen.
Man kann sagen, ein Insasse im österreichischen Strafvollzug kostet den Steuerzahler im Schnitt pro Tag circa 130 Euro. Das ist aber eine Zahl, die schon ein bisschen veraltet ist. Inzwischen wird es wahrscheinlich mehr sein. Bei circa 8 500 Insassen, die sich im Schnitt in den österreichischen Gefängnissen befinden, ist das doch eine beträchtliche Anzahl.
Wenn wir es zum Beispiel schaffen würden, nur ein einziges Prozent aller ausländischen Straftäter für ihre Haft in ihr Heimatland zu verbringen, würde das für den Strafvollzug eine Einsparung von 1,9 Millionen Euro jährlich bedeuten – 1,9 Millionen Euro jährlich, und ich rede dabei lediglich von 40 Insassen. Damit würden dann auch die Dolmetscherkosten sinken und so weiter und so weiter. Das hätte einen positiven Effekt auf viele Dinge, lediglich einige rot-grün-besetzte NGOs wären wahrscheinlich traurig, weil es dann weniger Steuergeld gäbe, um dann wiederum mit den aufwendigen Verfahren ihrer Schützlinge das hart erarbeitete Steuergeld der Österreicher verbrennen zu können.
Deshalb und aus vielen weiteren Gründen stelle ich folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschluss von Staatsverträgen zur Forcierung der Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, den Abschluss von Staatsverträgen, welche gewährleisten, dass mehr in Österreich verurteilte ausländische Staatsbürger zur Haftverbüßung im eigenen Land übernommen werden, zu forcieren.“
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Frau Minister, mir ist klar, das ist keine leichte Aufgabe, aber Ihnen als Verantwortliche dieses Ressorts – hier möchte ich insbesondere den Strafvollzug nennen – muss es natürlich auch ein persönliches Anliegen sein, die viel zu knapp bemessenen finanziellen Mittel, die wir haben, sinnvoller – zum Beispiel für Ausrüstung der Justizwache oder für die Erhöhung der Sicherheit in den Gefängnissen und dergleichen – einzusetzen. Das wäre natürlich mit den frei werdenden Mitteln möglich.
Ich ersuche alle Parteien, unserem Antrag zuzustimmen, und ich ersuche Sie, Frau Minister, sich auch entsprechend dafür einzusetzen. Sie wissen: Unsere Gefängnisse sind überfüllt. Sie wissen auch, dass das wiederum zu weiteren Problemen in der täglichen Arbeit im Vollzug führt. Was Sie, Frau Minister, wahrscheinlich noch viel besser als alle hier wissen, ist: Wenn die täglich oder eigentlich schon fast im Stundentakt aufschlagenden ÖVP-Skandale so weitergehen, werden wir sehr bald sehr viel Platz in den österreichischen Gefängnissen für diverse ÖVPler brauchen. (Beifall bei der FPÖ sowie Heiterkeit der Bundesräte Ofner und Steiner. – Bundesrat Raggl: Sind ja schon sehr viele verurteilt worden ...!)
14.23