Berichterstatter Dr. Peter Raggl: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 23. März 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird, und zwar betreffend Sondererwerbstatbestände für die damaligen Verfolgten des Nationalso­zialismus sowie deren Nachkommen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

Ich bringe des Weiteren den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 23. März 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 hinsichtlich eines Übereinkommens zur Ver­minderung der Staatenlosigkeit geändert wird.

Auch dazu liegt ein schriftlicher Bericht vor.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Günther Novak: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Josef Ofner. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte, Herr Bundesrat.