18.06

Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kollegen! Geschätzte Zuseher vor den Bildschirmen! Im Jahr 1993 wurden die gesetzlichen Vo­raussetzungen dafür geschaffen, dass jene Menschen, die vor dem NS-Regime geflüch­tet sind oder von diesem vertrieben wurden, die aberkannte österreichische Staatsbür­gerschaft wiedererlangen können. Nach 25 Jahren, im Oktober 2019, wurde dann der längst notwendige legistische Schritt und damit ein Zeichen des Respekts vor den Op­fern des Nationalsozialismus gesetzt, dass auch deren Nachkommen die Möglichkeit haben, die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Seit diese Beantragungen möglich sind, hat man jedoch feststellen müssen, dass es diverse Gesetzeslücken gibt, wodurch Anträge zurückgewiesen werden mussten. Um diese Mängel nunmehr zu reparieren, hat gemeinsam mit allen Fraktionen und auch den Fachbeamten des Innenministeriums eine Evaluierung der Härtefälle stattgefunden, wo­durch mit der nunmehrigen Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes ein entspre­chender Zugang geschaffen werden konnte. Dies ist hinsichtlich der Verantwortung Ös­terreichs ein ebenso wichtiger Schritt wie auch die Bereitstellung von Beratungs- und Serviceleistungen in diesem Zusammenhang sowie deren Finanzierung, welche über den Finanzausgleich Berücksichtigung finden wird.

Selbstverständlich werden wir diesen Allparteienantrag, welcher gemeinsam im Natio­nalrat eingebracht wurde, auch heute im Sinne des Respekts gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus sowie deren Nachkommen unterstützen.

Der zweite Punkt, der hinsichtlich der Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes zur Beschlussfassung vorliegt, betrifft die Verleihung der Staatsbürgerschaft an Staatenlose, die von Geburt an in Österreich leben und ab dem 18. Lebensjahr einen erleichterten Zugang zur Staatsbürgerschaft erhalten sollten. Diesbezüglich gibt es im Staatsbürger­schaftsgesetz im § 14 fünf Voraussetzungen, die zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft berechtigen. Darunter ist unter anderem auch vorgesehen, dass die Staatsbürgerschaft von Staatenlosen nach Vollendung des 18. Lebensjahres und spä­testens zwei Jahre nach dem Eintritt der Volljährigkeit beantragt werden kann.

Nunmehr wollen die anderen Parteien eine Verlängerung dieser Frist von zwei Jahren auf drei, weil man sich auf irgendwelche Empfehlungen beruft, wobei wir spätestens seit der Migrationswelle im Jahr 2015 wissen, dass Staatenlosigkeit der Eltern des Öfteren auch zustande kommt, weil da einfach Missbrauch geschieht. Wir sehen die derzeit im Gesetz vorgesehene Frist von zwei Jahren daher als mehr als ausreichend an und wer­den diese Gesetzesänderung daher ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.09

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Silvester Gfrerer. – Bitte.