18.36

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Herr Kollege Himmer, es ist schon notwendig, dass wir darüber reden! Sie versprechen zwar, dass es nicht passiert, aber es kann passieren, und das Ver­trauen ist halt nicht da. Es ist so. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Himmer: Geh, ...! Da reden wir noch ein bissl drüber, ...!)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die letzten Monate der Covid-Pandemie haben eine Tendenz zur Emotionalisierung gezeigt – um nicht Radikalisierung zu sagen –, ins­besondere in den sozialen Netzwerken und vor allem, um gegen die Maßnahmen der Regierung zu protestieren.

Ja, natürlich, wir sind uns grundsätzlich einig: Wenn Protestaktionen wie in Linz vor Bil­dungseinrichtungen, wobei Kinder in Tränen ausbrechen, oder vor Gesundheitseinrich­tungen stattfinden, wo Zufahrten blockiert werden, dann ist das definitiv nicht in Ordnung und geht eindeutig zu weit. Die Versammlungsfreiheit ist und bleibt aber ein hohes Gut in jedem Staat, der sich als Demokratie versteht. (Beifall bei der FPÖ.)

Selbstverständlich muss es auch in diesem Sinn Beschränkungen geben, und zwar dann, wenn eine Versammlung ein höherwertiges Rechtsgut gefährdet. Wenn jemand eine Demonstration vor einem Spital anmelden möchte, kann diese bereits jetzt gemäß Versammlungsgesetz untersagt werden. Man muss sich bei so einer Anlassgesetzge­bung aber schon gut überlegen, ob das nicht doch etwas überschießend ist und ob das nicht weitreichende Folgen hat.

Kollege Reisinger hat es angesprochen: Wenn grundsätzlich eine Schutz- oder Verbots­zone vor Krankenhäusern oder anderen Gesundheitseinrichtungen verordnet wird, dann gilt diese für alle, auch für das Krankenhauspersonal, die vor ihrer Dienststelle auf ihre Arbeitsbedingungen, wie du gesagt hast, aufmerksam machen wollen. (Bundesrat Him­mer: Aber die werden die Rettungszufahrt nicht verstellen, das Krankenhauspersonal, oder? Ich hab ein gutes Gefühl, dass das Krankenhauspersonal die Rettungszufahrt nicht verstellt! Ich hab ein gutes Gefühl!)

Wir erleben seit dem Beginn, wie die Regierung mit der Bevölkerung umgeht. (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.) Es ist von Beginn an ein Hin und Her, es sind Versprechen, die nicht eingehalten werden: Maske her, Maske weg, jetzt sind sie wieder da, Lockdown hart, Lockdown light, Verordnungen her, Verordnungen weg, Test her, Test weg – so läuft das. Minister her, Minister weg – ich meine, wie viele Minister haben wir schon ge­habt?! Es ist ein Wahnsinn! (Beifall bei der FPÖ.) Wir haben die 1G-Regel, wir haben die 2G-Regel, dann haben wir die 2G-Regel plus, dann haben wir die 3G-Regel und so weiter. Niemand kennt sich mehr aus, und dann wundert man sich, wenn die Bevölke­rung nicht mehr mitgehen kann. (Zwischenruf des Bundesrates Himmer.)

Weil man ja immer mit der Diskriminierung anfängt: Wie man mit der 2G-Regel die Unge­impften monatelang komplett vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen hat, ist aus meiner Sicht eine Art der Diskriminierung. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich will ja gar nicht von der Impfpflicht reden. Mit der Impfpflicht hat die Regierung eine Grenze, eine rote Linie überschritten. Da braucht man sich nicht zu wundern, wie wir bereits erwähnt haben, dass die Bevölkerung nicht mehr mitgehen kann. Sie ist psy­chisch an die Grenzen gekommen und leidet. Wir sind mittlerweile im dritten Jahr und beim dritten Gesundheitsminister dieser Pandemie. (Bundesrat Schennach: Kanzler auch!) Während andere Länder die Pandemie beenden, geht bei uns das Trauerspiel weiter.

Geschätzte Damen und Herren, zurück zur Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes: Wie bereits erwähnt kann eine Versammlung jetzt untersagt werden, wenn zu befürchten ist, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet wird, etwa wenn das Leben, die Freiheit oder die Gesundheit von Menschen in Gefahr ist. Dafür braucht man keine zusätzliche Schutzzone.

Im Übrigen bieten das Gesetz als solches und auch diverse landesgesetzliche Vor­schriften schon jetzt die Möglichkeit, solche Demonstrationen abzuweisen, wegzuweisen und entsprechend einzuschreiten. Ja, sogar Wegweisungen von Privatgrundstücken sind möglich, wenn durch die Anwesenheit schwerwiegend in die Rechte eines Besitzers eingegriffen wird, und das ist zweifellos, wie der Kollege gesagt hat, auch bei einer Blo­ckierung einer Spitalseinfahrt oder bei einer Behinderung des Spitalsbetriebes der Fall. Auch für diesen Fall brauchen wir also diese zusätzliche Schutzzone nicht.

Diese Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes geht klar am Ziel vorbei. Ein Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass geltendes Recht angewandt und nicht herumgebastelt wird. Daher lehnen wir den Antrag ab, da es aus meiner Sicht um eine Anlassgesetzge­bung geht, einen Eingriff in das Grundrecht, eine Einschränkung der Versammlungsfrei­heit, und wie gesagt die bestehenden Befugnisse für die Exekutive bereits ausreichend sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Geschätzter Herr Minister, aus gegebenem Anlass würde sich etwas anderes anbieten. Immer mehr Eltern und Familien sind betroffen und verunsichert und fürchten um die Sicherheit ihrer Kinder. Nach Übergriffen durch vermeintlich Schutzsuchende reiht sich die grausame Vergewaltigung einer 16-Jährigen in Linz im Bahnhofsbereich nahtlos in die Liste dieser Täter ein. Deshalb ist es notwendig, rasch wirksame Maßnahmen zu setzen, die den Schutz der Bevölkerung gewährleisten. Ein Maßnahmenpaket zur Ab­wendung von Übergriffen durch kriminelle Schutzsuchende wäre notwendig. (Beifall bei der FPÖ.)

18.42

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile dieses.