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Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ende November, am 17.11., gelangte auf Twitter ein Video einer Ärztin zu hoher Aufmerksamkeit. Das Video wurde damals vom Kranken­haus aus gefilmt und zeigt die gegenüberliegende Straßenseite mit der Dienststelle des Roten Kreuzes und die dazugehörige Garage, aus der die Rettungsfahrzeuge ausfah­ren. Hunderte CoronamaßnahmengegnerInnen demonstrierten vor dieser Ausfahrt und behinderten im Nahbereich des Krankenhauses mögliche Notfalleinsätze.

Das Video wurde auf Twitter mehr als 15 000 Mal angesehen, und ich habe geschaut, was es da für Kommentare gab, zum Beispiel so etwas: „Diese Menschen..die vor einem #Krankenhaus die Einfahrt behindern...die somit wertvolle Minuten, ja Sekunden steh­len..wenn es [...] um Leben und Tod [...] geht“, überschreiten eine Grenze. Das darf nicht sein.

Bei der heutigen Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes geht es genau darum, solche Situationen zumindest jetzt, für einen beschränkten Zeitraum, zu verhindern. Auch ich möchte wie Kollege Himmer noch einmal betonen, dass es keinesfalls um die Einschrän­kung des Versammlungsrechtes geht. Das Gesetz, das wir heute hier beschließen, hat nichts mit Versammlungen zu tun. (Ruf bei der SPÖ: Stimmt nicht!) Ob eine Versamm­lung zulässig ist oder nicht, ob sie aufzulösen ist oder nicht, richtet sich nach den Be­stimmungen des Versammlungsgesetzes, und unser Verfassungsgerichtshof legt diese Bestimmungen sehr streng, das heißt, versammlungsfreundlich aus.

Es kann aber durchaus sein, dass Demonstrationen, so wie das in der Vergangenheit der Fall war, tatsächlich das öffentliche Wohl oder auch die Gesundheit von Menschen, insbesondere in einem Krankenhaus, gefährden. Und dann ist es an der Polizei, diesem Treiben Einhalt zu gebieten, weil Ansammlungen nicht Menschen oder Menschenleben gefährden dürfen. Was wir heute hier beschließen, nämlich eine weitere Regelung zur Erlassung, zur Festlegung von Schutzzonen, soll kritische Infrastruktur im Gesundheits­wesen schützen, nicht aber vor Demonstrationen und Kundgebungen von Gesundheits­personal, wie es Kollege Reisinger angesprochen hat. Das ergibt sich schon alleine da­raus, dass diese Menschen sehr wohl darauf bedacht sein werden, keine Gefahrensi­tuation herbeizuführen.

Geschützt werden soll nämlich vielmehr vor Einzelpersonen und kleinen Grüppchen, die andere gefährden. Wir konnten in den letzten Monaten, ja Jahren schon beobachten, dass sie sagen: Das ist gar keine Versammlung, das ist ein Spaziergang! Wir spazieren hier einmal eben auf dieser Ausfahrt, wir spazieren hier jetzt einmal eben vor diesem Krankenhaus! – Und dort fangen sie dann an, Leute anzupöbeln und zu bedrohen. (Bundesrat Ofner: Also bitte! So einen Schwachsinn von sich zu geben! Unglaublich!)

Und ja, leider ist aufgrund der enormen Radikalisierung, die wir in den letzten Monaten feststellen mussten, so etwas nicht nur möglich, sondern auch schon vorgekommen. Da verweise ich – man kann es auf Twitter nachsehen, wenn man möchte – auf diese Video­dokumentation. (Bundesrat Ofner: Eure Freunde haben die Pflastersteine in der Hand im Schwarzen Block!)

Wir beschließen hier heute also einen sehr kleinen einzelnen Schritt, der legistisch not­wendig war, um in bestimmten Situationen Leben und Gesundheit und die Arbeit in kri­tischer Infrastruktur des Gesundheitswesens, also in größeren Krankenanstalten, zu schützen und zu ermöglichen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

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