11.03

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler (in Richtung des den Saal verlassenden Vizekanzlers Kogler), der jetzt einen Termin hat! Sehr geehrter Herr Bundesminister (in Richtung des den Saal verlassenden Bundesministers Kocher), der auch einen Termin hat! Sehr geehrter Herr Bundesminister für Landwirtschaft! Werte Herren Staatssekretäre! Frau Staatssekre­tärinnen! Bei mir wird es jetzt ein bisschen verfassungsrechtlicher. Es gibt eine Regie­rungserklärung anlässlich von Ernennungen neuer Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretärinnen, Staatssekretäre.

Offenbar ist auch die vorläufige Betrauung des Herrn Bundesministers Kocher mit Agen­den des Ministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Thema. Wie Kollege Steiner schon angesprochen hat, ist das ein bisschen eine Themenverfehlung, weil das Bundesministeriengesetz, das Ihre Ressorts und Wirkungsbereiche festlegt, ja noch gar nicht beschlossen ist. Das ist bei uns im Bundesrat nicht auf der Tagesordnung, es war noch nicht einmal im Nationalrat. Diese Woche am Montag war es erst im Ausschuss des Nationalrates. Deswegen ist das Ganze sehr unkoordiniert. Den Vorwurf, dass die Ernennungen und die Ressortzuteilungen noch nicht zusammenpassen, muss ich den Regierungsparteien machen. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch darüber beschweren: Sowohl in den Medien als auch in der Eigendarstellung durch die Mitglieder der Bundesregierung, Staatsekretärinnen und Staatssekretäre, aber auch in den Redebeiträgen hier ist öfter von Ressorts von Staatssekretärinnen und Staatssekretären die Rede. Es wird der Begriff Staatssekretariat gebraucht, und wenn man sich das B-VG anschaut, wird man den dort nicht finden. Die Verwaltungseinheiten sind die Bundesministerien.

Man muss natürlich sagen, das Ganze hat schon in früheren Regierungen angefangen. Vizekanzler Strache hat öfter von einem Vizekanzleramt geredet, was es natürlich ge­nauso wenig gibt. Als Staatssekretärinnen und Staatssekretäre – Sie wissen es – werden Sie mit Ihrer Zustimmung vom Bundesminister, von der Bundesministerin mit der Besorgung bestimmter Aufgaben in deren Ressorts betraut, aber Sie haben natürlich kein eigenes Ressort. Weil das Bundesministeriengesetz noch nicht novelliert ist – das ist auch schon angesprochen worden –, sind die Agenden, mit denen Sie betraut werden, überhaupt noch nicht in den Ministerien der Bundesministerinnen und Bundes­minister, denen Sie beigegeben sind. Insofern muss ich Kollegen Steiner recht geben: Was Sie tun sollen, ist noch gar nicht in den Bundesministerien, deswegen haben Sie noch gar nichts zu tun. Sie geben Pressekonferenzen. (Bundesrat Spanring: 15 000 Euro ...!) Ich finde, das ist eine Missachtung des Parlamentarismus, dass man, bevor ein Gesetz überhaupt eingebracht ist, schon so tut, als wäre das alles schon der Fall. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Wen es inhaltlich jetzt am wenigsten betrifft (in Richtung Bundesminister Totschnig), sind Sie, Herr Bundesminister, denn Ihr Ministerium gibt es mehr oder weniger unverändert. Es werden ein paar Agenden – wie ich sage, sinnvollerweise – an andere Ressorts abgetreten. Sie haben eine nicht unwichtige Station in Ihrem politischen Leben aus­gelassen. Sie waren Mitglied der Bezirksvertretung am Neubau. Daher kennen Sie meine Frau ganz gut, die auch dort tätig ist. (Bundesrat Schreuder: Ein guter Bezirk! – Heiterkeit bei Grünen und ÖVP.) Die Mehrheitsverhältnisse dort sind anders. Die Grünen kratzen dort an der absoluten Mehrheit. Das ist hier nicht der Fall – vielleicht eine kleine Umgewöhnung, die sich abspielen wird.

Sie haben in einem Ihrer Interviews gesagt, Ihr Amtsverständnis ist so, dass Sie der Lobbyist für die Bäuerinnen und Bauern sein wollen. Das muss ich kritisieren. Es gibt – in der Zwischenzeit schon verfassungsmäßig und auch auf einfachgesetzlicher Ebene verankert – gesetzlich verpflichtende berufliche Interessenvertretungen, das sind die Kammern. Insofern halte ich das einer Ministerin, eines Ministers angemessene Amts­verständnis für ein anderes, als ein beamteter oder mit einem Amt versehener Interes­senvertreter zu sein.

Insofern teile ich auch nicht die Kritik, die an der Zusammenlegung der Bundes­ministerien für Arbeit und Wirtschaft geübt wird (Bundesrätin Schumann: Das glaube ich!), denn nur wenn das Amtsverständnis darin bestünde, als Wirtschaftsminister der Interessenvertreter von Wirtschaftstreibenden und als Arbeitsminister der Interessen­vertreter von unselbstständig Erwerbstätigen zu sein, gäbe das einen Interessen­wider­spruch, wobei ich, wenn diese sowieso beide von der ÖVP sind, nicht glaube, dass da große Konflikte auftreten.

Schließen möchte ich damit, dass es für die Betrauung der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre mit den Aufgaben, die sie haben werden, welche nach Art. 78 Abs. 3 B-VG erfolgt, keine Kundmachung gibt. Im Unterschied dazu: Wenn die Bundes­minis­terinnen und Bundesminister im Bundeskanzleramt bestimmte Aufgaben bekommen, dann wird das kundgemacht. Bei Staatssekretärinnen und Staatssekretäre erfährt die Öffentlichkeit nicht davon, welche Aufgaben sie rechtlich haben.

Vielleicht werde ich Unterstützerinnen und Unterstützer suchen, um einen Initiativantrag einzubringen, damit das zumindest einmal im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, denn diese Transparenz ist, glaube ich, auch im Sinne der Öffentlichkeit. – Vielen Dank.

11.09

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Alexandra Platzer. Ich erteile ihr das Wort.