14.27

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler auf der Galerie! Was sehr technisch klingt, ist eigentlich eine sehr gute Sache: Es geht um das Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Wir reden da von einem völkerrechtlichen Vertrag. Es geht also nicht nur um die Europäische Union, sondern um viele Länder, die da beigetreten sind. Ausgegangen ist diese Initiative vom Europarat; Herr Schennach, der dort sehr engagiert ist, wird das wissen.

Es sind diesem Übereinkommen mittlerweile 55 Staaten beigetreten. Das letzte Land, das beigetreten ist, war 2019 Marokko. Was will dieses Übereinkommen eigentlich? Dieser Vertrag bedeutet, dass der Datenschutz im Geltungsbereich dieser Konvention – also bei jenen, die beigetreten sind – sichergestellt wird, dass beim grenzüber­schrei­tenden Datenverkehr ein einheitliches Datenschutzniveau gewährleistet und hergestellt wird, und gleichzeitig aber auch, dass der Datenaustausch zwischen diesen Ländern, die sich eben genau an dieses Schutzniveau halten wollen, dann auch erleichtert und weitgehend nicht gehemmt wird.

Wenn man nun aber bedenkt, dass dieser Vertrag vom 28. Jänner 1981 ist – das ist übrigens auch der Grund, warum der 28. Jänner in Europa der sogenannte europäische Datenschutztag ist, da ging es um die Verabschiedung dieses Übereinkommens – und welche technischen Entwicklungen es seither mit Social Media, mit Tiktok, eben dem Internet gibt, kann man sich vorstellen, dass es einen Anpassungsbedarf und auch einen Prüfbedarf gibt. Also hat man zwischen 2012 und 2018 weiterverhandelt und nunmehr etwa Punkte wie biometrische Daten oder genetische Daten, Befugnisse von Daten­schutz­auftragsbehörden et cetera mit hineingenommen. Im Grunde geht es natürlich auch darum, dass man die Konvention mit der Datenschutz-Grundverordnung in Ein­klang gebracht hat.

Ich möchte an dieser Stelle die viel gescholtene – oder: die früher von vielen Seiten gescholtene – Datenschutz-Grundverordnung noch einmal hervorheben und sagen, wie wichtig sie war. Europa, und in diesem Fall tatsächlich die Europäische Union, hat mit der Datenschutz-Grundverordnung Weltpolitik gemacht. Weil Europa das beste Daten­schutzgesetz der Welt hat und alle Anbieterinnen und Anbieter weltweit anbieten, müssen sie ihre Produkte an Europa anpassen, und so nützt das der ganzen Welt. Das finde ich gut so. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.30

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Harald Himmer. Ich erteile dieses.