14.55

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Prä­sidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Zum Inhalt des Gesetzesvorschlages wurde von den Vorrednern bereits berichtet. Wir beenden heute eine 2018 gesetzlich verankerte Benachteiligung von Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich. Verursacht hat diese strukturelle Benachteiligung die Vorgängerregierung, also die ÖVP mit ihrem damaligen Koalitionspartner FPÖ.

Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2013 – also gute fünf Jahre vor der österreichi­schen Gesetzesänderung – festgelegt, dass ein lebenslanges Rücktrittsrecht von Lebens­versicherungen bestehen muss, wenn bei Vertragsabschluss nicht oder unzureichend aufgeklärt wurde. Trotzdem hat die ÖVP mit blauer Beteiligung 2018 mittels Initiativ­antrag einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der den europäischen Bestimmungen widerspricht. Wie erwähnt wurde kurzerhand das Rücktrittsrecht zuungunsten der Ver­sicherten geändert. Bereits 2019 entschied der EuGH, dass unsere nationalen Rege­lungen nicht mit den europäischen Vorgaben in Einklang stehen. Es wurde diesbezüglich auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet.

Wir reparieren jetzt eine verfehlte Gesetzesänderung aus der nahen Vergangenheit. Die Verfehlung geht wie schon gesagt auf die ÖVP mit ihrem damaligen Koalitionspartner FPÖ zurück. Mittendrin war natürlich immer die Versicherungslobby, die – das wird erzählt – ganze Gesetzesteile formuliert haben soll – eine vollkommen unzulässige Vor­gehensweise, die mit dem abgekürzten Gesetzwerdungsprozess ohne Begutachtungs­phase vervollständigt wurde.

Die verfehlte Gesetzesänderung aus 2018 brachte Unsicherheiten und Schlechter­stellung für Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich. Der Rücktritt aus dem Vertragsverhältnis war mit Verlusten verbunden, auch wenn bei Vertragsabschluss eine fehlerhafte oder gar keine Aufklärung über den Rücktritt erfolgte.

Viele Menschen gingen und gehen Lebensversicherungen ein, oftmals war in der Vergangenheit die Aufklärung über Rücktrittsrechte sehr dürftig oder blieb gänzlich aus. Lebensversicherungen dienen zur Sicherstellung von Wohnbaukrediten, aber auch als Altersvorsorge. Der Gang zum Privatversicherer, der dritten Säule der Altersvorsorge, wurde von ÖVP und Konsorten massiv propagiert. Die staatliche Pensionsvorsorge wird ja seit Jahren als unfinanzierbar schlechtgeredet. Ängste vor Altersarmut wurden ge­schürt und die Menschen wurden Richtung Privatvorsorge und zu den Versicherern getrieben.

Lebensumstände können sich schnell ändern, in Notlagen waren dann die Zahlungen für manche nicht mehr leistbar, und so mancher oder manche prüfte, welche Mög­lichkeiten für einen Rücktritt bestehen. Dieser war jedoch nach der verfehlten Gesetzes­änderung nur mit Verlusten möglich. Sie sah nämlich eine Staffelung des Erstattungs­beitrages vor und regelt, dass nach Ablauf des fünften Jahres nach Vertragsabschluss nur der Rückkaufswert auszuzahlen ist.

Das ist ein gutes Beispiel einer Gesetzesänderung zugunsten weniger und auf Kosten vieler. Die Gewinner dieser verfehlten Gesetzgebung waren eindeutig die Versiche­rungskonzerne. Das für sie teure Rücktrittsrecht wurde einfach gekippt, EU-Rechts­konformität wurde ignoriert und gezielt missachtet. Das ist die Realität, das ist ÖVP-Politik, wie sie sich die vielen nicht verdient haben. Vertrauenswürdigkeit und Arbeiten für die Menschen in unserem Land schaut anders aus.

Wir Sozialdemokraten begrüßen ausdrücklich, dass mit dieser Novelle nunmehr ein EU-rechtskonformer Zustand hergestellt wird.

Die jahrelange Rechtsunsicherheit bezüglich der Rechtsfolgen des Spätrücktritts ist den vielen betroffenen VerbraucherInnen nicht zumutbar. Die statistisch nicht erfassten, aber unzähligen Verfahren sind das Resultat einer verfehlten Politik. – Danke für die Aufmerk­samkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

15.00

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile dieses.