15.04

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ich glaube, ich schaffe es jetzt, eine noch kürzere Rede zu halten, da es ja auch bei diesem dritten TOP offensichtlich wieder eine Einigkeit gibt.

Nur ganz kurz: Worum geht es? – Einerseits ermöglichen wir mit dieser Novelle, dass Parteien zukünftig Urkunden auch elektronisch unterzeichnen können, wobei – ganz wichtig, auch für ältere Menschen – anzumerken ist: Die Möglichkeit der händischen Unterschrift bleibt natürlich ebenso erhalten. Es ist aber ein sehr feiner Schritt, die Justiz ein Stück weit offener und digitalisierter und auch zugänglicher zu machen.

Zudem schaffen wir für Rechtsanwälte und -anwältinnen eine bessere Möglichkeit, in Karenz zu gehen. Bisher gab es da nämlich durchaus Hürden. Viele unterbrachen ihre Berufstätigkeit sogar ganz, wenn sie zum Beispiel Kinder bekommen haben, weil sie sonst weiterhin hohe Kammerumlagen und Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen gehabt hätten. Das war bei vielen durchaus auch ein Thema, denn dieses Geld muss erst einmal verdienen. Also auch das wird jetzt repariert.

Dadurch machen wir auch den Anwaltsberuf etwas gerechter, auch geschlechter­ge­rechter und -freundlicher. Dagegen kann man nichts haben, und man kann allen männ­lichen Rechtsanwälten nur empfehlen, auch einmal in Karenz zu gehen. Es gibt jetzt nichts mehr, was dagegen sprechen würde. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

15.06

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Barbara Tausch. Ich erteile ihr das Wort.