Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz und das Gesellschafts­rechtliche COVID-19-Gesetz geändert werden.

Es wird vorgeschlagen, das Außerkrafttreten des 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz um weitere sechs Monate zu verschieben, denn solange Maßnahmen nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz getroffen werden können, bleiben auch Auswirkungen auf den Ge­richtsbetrieb möglich.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich kommen daher zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Herzlichen Dank.

Vizepräsident Günther Novak: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Andreas Arthur Spanring. Ich erteile ihm dieses.