Berichterstatter Marco Schreuder: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energielenkungsgesetz 2012 (EnLG 2012) geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stel­lung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 2022 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Vizepräsident Günther Novak: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Ing.in Isabella Kaltenegger. – Bitte, Frau Bundesrätin.