Berichterstatter Otto Auer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Gäste hier und zu Hause! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Mai 2022 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018, das Wertpapier­aufsichts­gesetz 2018 und das Kapitalmarktgesetz 2019 geändert werden.

Die Unterlagen liegen Ihnen vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 18. Mai 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2019/1238 über ein Paneuropäisches Pri­vates Pensionsprodukt erlassen wird und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das PRIIP-Vollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Konsumen­tenschutzgesetz geändert werden.

Die Unterlagen dazu haben Sie schriftlich erhalten, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.

Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Dominik Reisinger. – Bitte.