17.21

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich darf eingangs, weil ich ausdrücklich darauf angesprochen worden bin, auch außerhalb der Tagesordnung, wenn Sie gestatten, zwei Sätze sagen: Man soll nicht alles glauben, was in der Zeitung steht. (Bundesrat Leinfellner: Es waren nur 10 Millionen!) – Nein, das stimmt nicht. Das Testen wurde in enger Abstimmung mit der Finanzprokuratur vertragskonform beendet. Es wurde ein einvernehmliches Beenden der Tests durchgeführt, keine Kündigung, sondern das Vertragsverhältnis wurde einver­nehmlich im Rahmen des Vertrages beendet. Wie man auf allfällige Summen von 10, 11 Millionen Euro oder wie auch immer kommt, weiß ich nicht. Das wären die hochge­rechneten hypothetischen Kosten, wenn man die volle Zahl an Tests ein ganzes Monat lang brauchen würde. (Bundesrätin Schumann: Zahlen wir jetzt dort oder nicht?) Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, dass wir das Testen jetzt einvernehmlich ver­tragskonform beendet haben.

Da das jetzt über die Medien und auch durch einzelne Menschen so hochgespielt wird, freue ich mich dann auf die Entschuldigungen Anfang Juli, wenn das Ganze vorbei ist. Ich hoffe, Sie denken auch dann daran, dass Sie darüber gesprochen haben. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Schumann: Zahlen wir jetzt dort oder zahlen wir nichts? – Bundesrätin Hahn: Nachfragen wird ja erlaubt sein!) – Fragen ist immer erlaubt, aber es ist auch immer ein Unterschied, ob ich eine inhaltliche Frage stelle oder aufgrund eines unbelegten Zeitungsartikels eine Behauptung in den Raum stelle. Ich respektiere das selbstverständlich, darum habe ich ja auch geantwortet. (Bundesrätin Schumann: Na, darum sind wir ja da, nicht? Dazu sind wir ja da, dass man nachfragt! – Bundesrätin Hahn: Das ist ja meine Aufgabe!)

Lassen Sie mich auf das Studienförderungsgesetz Bezug nehmen. Wir nehmen jetzt sehr viel Geld in die Hand, fast 70 Millionen Euro jedes Jahr mehr als bisher. Das Budget für die Studienförderung wird damit ab 2023 um ein Viertel ausgeweitet. Das ist eine deut­liche Ausweitung der Studienförderung. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass das ein guter und wichtiger Schritt ist. Vor allem bekommen die Studierenden diese Stipen­dien ja nicht geschenkt, sondern sie müssen Studienleistungen vorweisen, sie müssen bin­nen bestimmter Fristen ihre Abschlüsse erzielen und sie müssen zielorientiert stu­dieren.

Die Inhalte der Novelle waren selbstverständlich vorab auch mit den Stakeholdern be­sprochen. Es gab natürlich im Vorfeld auch entsprechende Gespräche mit der ÖH über diese Thematik, über die Grundausrichtung der Novelle. Es ist also nicht so, dass diese Regelungen völlig überraschend kommen.

Was die Inhalte der Novelle angeht: Mit 1. September 2022 gibt es eine Erhöhung der Höchstbeihilfensätze um 8,5 bis 12 Prozent. Davon profitieren rund 50 000 Beziehe­rinnen und Bezieher der Studienbeihilfe oder eines Mobilitätsstipendiums. Die Einkom­mens­­grenzen zur Berechnung des elterlichen Unterhalts werden um rund 9 Prozent angehoben, um die Folgen gestiegener Elterneinkommen auszugleichen; auch das führt zu höheren Studienbeihilfen. Die Altersgrenze bei Studienbeginn wird um drei Jahre von bisher maximal 30 auf 33 und in bestimmten Fällen, wenn etwa Studierende mit Kindern oder Selbsterhalter den Antrag stellen, von bisher 35 auf 38 Jahre angehoben. Das bedeutet, dass noch mehr Menschen, die sich für ein Studium im zweiten Bildungsweg entschieden haben, besser von dieser Studienförderung Gebrauch machen können.

Was ich auch für besonders wichtig erachte: Wir führen ein Modulsystem zur verein­fachten Berechnung der Studienbeihilfe ein. Anstatt von Höchstbeiträgen auszugehen, von denen Abzüge abgerechnet werden, was ein relativ kompliziertes und verwal­tungs­aufwendiges System war, gibt es nun ein Baukastenprinzip, das heißt, alle Bezie­he­rinnen und Bezieher erhalten einen Grundbetrag, zu dem je nach Lebenssituation oder Alter bestimmte Erhöhungsbeträge hinzukommen. Durch dieses Modulsystem wird auch vorab schon für die Antragstellerinnen und Antragsteller sehr transparent ersicht­lich, welche Beiträge für sie infrage kommen. Die höchste Studienbeilhilfe wird dann statt wie bisher 841 Euro 923 Euro monatlich betragen. Ich denke, dass das eine schöne Steigerung ist.

Zusammengefasst geht diese Novelle deutlich über jene von 2017 hinaus, weil sie nicht nur eine Valorisierung der Beträge beinhaltet, sondern eben auch eine Anhebung der Altersgrenze und gravierende Verbesserungen für Studierende im zweiten Bildungsweg durch die Reform des Selbsterhalterstipendiums. Das Budget, das jährlich insgesamt in die Studienförderung investiert wird, steigt damit um 25 Prozent. Das Gesamtvolumen der Studienförderung wird ab 2023 also weit über 300 Millionen Euro im Jahr betragen.

Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die sich in diesen Prozess konstruktiv ein­gebracht haben, sodass wir hier ein sehr gutes Paket für die Studierenden vor uns liegen haben. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

17.27

Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. – Bitte.