18.23

Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Mag. Norbert Totschnig, MSc: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Geschätzte Damen und Herren! Das ist heute für mich die erste Sitzung im Bundesrat, und gleichzeitig haben wir auf der Tagesordnung das wichtigste Gesetz in dieser Legislaturperiode für die Agrarpolitik, das wichtigste agrarpolitische Gesetz, das wichtigste Gesetz für die Land- und Forstwirtschaft. Denn heute beschließen wir den Gesetzesrahmen für die Land- und Forstwirtschaft für die nächsten Jahre.

Wie hat das Ganze begonnen? – Ich möchte ins Jahr 2018 zurückschauen, Sie können sich vielleicht erinnern: Der damalige EU-Finanzkommissar, Haushaltskommissar Günther Oettinger, hat seinen mehrjährigen Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2027 vorgelegt, und wenige Wochen später der damalige Agrarkommissar Phil Hogan seine Vorschläge für eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2021. Wie hat das ausgeschaut? – Es war ein für uns sehr schmerzhafter Entwurf, weil er einerseits deutliche Reduktionen budgetärer Art und gleichzeitig eine deutliche Erhöhung der Standards vorgesehen hätte. Es ist dann der österreichischen Verhandlungsführung in den Verhandlungen um den mehrjährigen Finanzrahmen gelungen, allen voran dem damaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz, diese Lücke von 770 Millionen Euro – das muss man sich vorstellen! – auszugleichen, ja sogar in ein Plus von 35 Millionen Euro zu drehen. Das war einmal die Basis auf der finanziellen Ebene, die für uns ganz entscheidend war.

Das Zweite waren die inhaltlichen Verhandlungen, die dann im Europäischen Rat von meiner Vorgängerin Elisabeth Köstinger geführt worden sind, der es gelungen ist, auf­zuzeigen, dass der österreichische Weg in der Agrarpolitik ein vorbildhafter ist. Damit ist es auch gelungen, beim Ökoschema eine Anrechnung zu verhandeln, die uns jetzt sehr, sehr unterstützt, auch was die Direktzahlungen betrifft.

Gleichzeitig ist es Simone Schmiedtbauer, unserer EU-Parlamentarierin, gelungen, im Agrarausschuss im Europäischen Parlament durchzusetzen, dass unsere Form der Bewirtschaftung der Almen weiter fortgeführt werden kann.

Mit dieser GAP-Reform – und jetzt geht es um den Green Deal, das Ganze ist ja auch im Rahmen des Green Deal –, leistet die Landwirtschaft ihren Beitrag zum Klimaschutz, zu mehr Tierwohl und zu mehr Biodiversität. Das muss man mitnehmen, das ist der Beitrag der Land- und Forstwirtschaft in den nächsten Jahren.

Wie gelingt das? – Das gelingt durch ein Agrarumweltprogramm, das ausgebaut und finanziell um 25 Millionen Euro aufgestockt wird. Das gelingt, indem 40 Prozent aller Mittel für klimarelevante Maßnahmen eingesetzt werden. Das gelingt – der Herr Kollege hat es vorhin schon gesagt – durch mehr Investitionen in die biologische Landwirtschaft und insbesondere in tierwohlfreundliche Stallungen. Das gelingt durch eine Aufstockung der Ausgleichszahlungen für die Bergbauern und für die benachteiligten Gebiete und auch durch eine Stärkung der Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei der Hofüber­nahme.

Österreich ist eines der ersten Länder in der EU, das die gesetzlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik und damit Planungssicherheit und Stabilität schafft, gerade jetzt, da das Thema Versorgungssicherheit ganz oben auf der Agenda ist. Mit diesem Gesetzesbeschluss hier im Bundesrat wird der zweite Meilen­stein in der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik geschaffen.

Der erste große Meilenstein war die Einreichung des GAP-Strategieplans Ende des Jahres, und das ist jetzt die gesetzliche Basis für eine erfolgreiche Umsetzung. Damit gelingt was? – Die Fortführung einer bäuerlichen, nachhaltigen, flächendeckenden und multifunktionalen Land- und Forstwirtschaft in Österreich. Wir erhalten mit dieser Reform unsere vielfältige bäuerliche Betriebsstruktur in Österreich. Wir erhalten die kleinen, mittleren, aber auch Leitbetriebe, Voll- und Nebenerwerbslandwirte, biologische und konventionelle Betriebe sowie all die unterschiedlichen Produktionssparten. Wir bieten damit Perspektiven für die Ackerbauern, für die Grünlandbauern, für die Tierhaltung, für die Pflanzenproduktion in all unseren Regionen. Wir werden ab 2023 jährlich rund 1,8 Milliarden Euro für Leistungsabgeltungen in der Land- und Forstwirtschaft und Unter­stützung der ländlichen Entwicklung zur Verfügung stellen.

An dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön an Bundeskanzler Karl Nehammer und Finanzminister Magnus Brunner! Sie haben durch die Bereitstellung von Bundesmitteln erstens die Finanzierung gesichert und zweitens einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen ermöglicht. Ich möchte gleichzeitig auch meinen Dank an die grüne Landwirtschaftssprecherin Olga Voglauer aussprechen, die gemeinsam mit unserem Agrarsprecher Georg Strasser und Präsident Moosbrugger federführend mitgewirkt und so zu einem erfolgreichen Abschluss beigetragen hat. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Danken möchte ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium. Die Verhandlungsführung lag damals beim ehemaligen Generalsekretär Gernot Maier und bei Sektionschef Hannes Fankhauser.

Abschließend: Die GAP ist ein Zukunftsprogramm für die Bäuerinnen und Bauern in Österreich. Es honoriert die großartigen Leistungen unserer Betriebe. Für Sie, liebe Kon­sumentinnen und Konsumenten, sichert die österreichische Landwirtschaft weiterhin tagtäglich die Versorgung mit qualitativ hochwertigen, regionalen Lebensmitteln. Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte, ich ersuche darum, die vorliegende Regie­rungsvorlage zu unterstützen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.29

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Kahofer. Ich erteile dieses.