19.22
Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich könnte es kurz und mir leicht machen und sagen, die SPÖ-Fraktion stimmt allen vier Punkten nicht zu, und die Sache wäre erledigt. Ich möchte jedoch ein bisschen in die Tiefe gehen.
Alle vier Gesetzesvorlagen enden mit Ende dieses Monats, mit 30.6.2022, anscheinend überraschend. Wenn man das Tohuwabohu im Nationalrat betrachtet, sieht man, dass es nicht einmal gelungen ist, bei den ersten zwei Bundesgesetzesvorlagen den richtigen Ausschuss einzuberufen, sodass es im Sozialausschuss statt im Gesundheitsausschuss behandelt wurde. Des Weiteren wurde anscheinend die Beschlussfassung im Bundesrat nicht miteinberechnet, man hat unter bestimmten Eventualitäten Angst, in zwei Wochen ein Gesetz nicht auf die Reihe zu bringen – anders kann ich mir den heutigen Zitterartikel in der „Presse“ nicht erklären.
Was uns schon verwundert hat, ist, dass bei den neuen Fristen – nachdem alle vier Gesetzesvorlagen mit 30.6.2022 enden – jetzt drei verschiedene Daten auftauchen, einmal der 30.6.2023, einmal der 31.12.2022 und einmal der 31.12.2023, bei denen es eigentlich immer um die gleichen Sachen geht. Warum da verschiedene Fristen zur Geltung kommen, haben wir auch im Ausschuss zu klären versucht, aber selbst die fachkundigen Beamten konnten kein Licht ins Dunkel bringen, daher erscheint uns das Ganze ein bisschen nebulos.
Außerdem wird hier so nebenbei für Drittstaatsangehörige im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz eine Regelung geschaffen, mit welcher diese Personengruppe um eine Stufe unter ihrer Qualifikation bewertet wird. Das stellt aus unserer Sicht ein Lohndumping dar, und wir setzen uns immer dafür ein, dass es für die gleiche Leistung die gleiche Entlohnung geben soll. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn wir schon bei der gleichen Entlohnung für die gleiche Leistung sind: Dies war eigentlich das Thema und das Credo beim Umbau der österreichischen Krankenversicherungen. Herr Bundesminister, tatsächlich haben wir heute keine Leistungsharmonisierung bei den Krankenkassen, sondern eine Dreiklassenmedizin. Wenn wir schauen, was da passiert ist: Eigentlich wird die Dreiklassenmedizin von Schwarz-Blau (Bundesrat Spanring: Na, na!) jetzt unter Grün-Schwarz weitergeführt und einzementiert, die Leistungen zwischen der ÖGK, der SVS und der BVAEB unterscheiden sich immer noch signifikant und werden sich auch weiter auseinanderentwickeln. (Bundesrat Spanring: ... habt das die letzten 20 Jahre nicht ..., Freund der Berge!)
Anzuführen ist, dass es bei der BVAEB im Vergleich zu den anderen Versicherungsträgern eine Reihe von besseren Leistungen gibt, beispielsweise die Sonderklassegebühren, Zahnimplantate, Zahnspangen, Psycho- und Physiotherapie und vieles mehr. Die BVAEB kann sich das leisten, weil sie höhere Beitragseinnahmen und eine exzellente Risikostruktur hat. Man ist nicht belastet mit Arbeitslosen, NotstandshilfebezieherInnen, MindestsicherungsbezieherInnen, AsylwerberInnen, denn diese sind alle bei der ÖGK untergebracht. (Bundesrat Steiner: Darf man nicht so viele hineinlassen!)
Das Argument, dass die BVAEB finanziell besser dasteht, weil die Versicherten Selbstbehalte zu zahlen haben, geht bei der Gesamtbedeckung ins Leere, denn der Selbstbehalt bei der BVAEB ist lediglich ein zusätzliches, aber nicht entscheidendes Finanzierungsinstrument.
Daher möchte ich im Zuge dieser Debatte folgenden Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen betreffend „bessere Gesundheitsversorgung für unsere Bevölkerung“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert,
1. die Voraussetzungen für eine Harmonisierung der Leistungen, orientiert am höchsten Leistungsniveau, über alle Krankenversicherungsträger hinweg und für alle Versicherten in Österreich sofort zu schaffen,
2. dem Nationalrat halbjährlich über die Fortschritte der Harmonisierung zu berichten,
3. einen Risikostrukturausgleich über alle Krankenversicherungsträger umgehend einzuführen, sowie die
4. versprochene Patientenmilliarde (je“ 2 „Millionen Euro für fünf Jahre) auszuschütten, um damit auch einen Leistungsausbau zu ermöglichen“
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Wir hoffen, dass dieser Antrag die Mehrheit findet. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
19.27
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Der Entschließungsantrag wurde so schnell vorgelesen. Haben Sie jetzt „je 2 Millionen Euro“ oder „je 200 Millionen Euro“ gesagt? Ich habe beim 4. Punkt „2 Millionen“ verstanden. (Ruf bei der SPÖ: 200 Millionen!) – 200 Millionen, okay.
Der von den Bundesräten Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „bessere Gesundheitsversorgung für unsere Bevölkerung“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile dieses.