19.28

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherin­nen und Zuseher! Tatsächlich schon am 25. Februar 2020, also vor mehr als zwei Jahren, wurden die ersten beiden Coronavirusinfektionen in Österreich registriert. Am 11. März 2020 wurde dann die weltweite Ausbreitung der Erkrankung von der WHO zur Pandemie erklärt.

Seitdem erkrankten in Österreich tatsächlich schon 4 293 027 Personen, von denen bedauerlicherweise fast 20 000 Menschen verstorben sind. In diesen nun mehr als zwei Jahren haben wir unglaublich viel dazugelernt, was eine Pandemie für einen Staat, für uns alle bedeutet. Wir haben gelernt, dass trotz sinkender Infektionszahlen die Pandemie noch nicht endemisch ist und wir daher weiter achtsam sein müssen. Wir haben auch gelernt, dass es wichtig ist, für zukünftige Infektionsereignisse gerüstet zu sein, insbesondere dann, wenn schneller Handlungsbedarf gegeben ist. Wir sehen aber auch, dass einige Maßnahmen, die ursprünglich in Bezug auf die Eindämmung der Pandemie gesetzt wurden, durchaus auch für Nichtpandemiezeiten sinnvoll sind.

In Abwägung dieser Umstände gilt es heute, einige im Zuge der Pandemie entstandene gesetzliche Regelungen in die Verlängerung zu führen, eine Verlängerung mit durchaus verschiedenen, angepassten Ablaufdaten. Ich möchte die heutigen Beschlüsse hier nun kurz darstellen. (Vizepräsident Novak übernimmt den Vorsitz.)

Die Änderung im Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten berechtigt die Landesgesetzgebung für den Fall einer Pandemie oder sonstigen Krisensituation, vorzu­sehen, „dass durch Verordnung der Landesregierung Ausnahmen von bestimmten Anforderungen [...] ergangenen Ausführungsbestimmungen zulässig sind, wenn und solange dies auf Grund der besonderen Situation erforderlich ist und der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen gewahrt bleibt.“

Diese grundsatzgesetzliche Ermächtigung ist derzeit bis zum 30. Juni 2022 befristet und wird aufgrund der immer noch fortbestehenden Pandemie und den Notwendigkeiten der Praxis nun bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Die Verlängerung im Epidemiegesetz geht insbesondere auf den Umstand ein, dass die Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre gezeigt haben, dass niedrigere Temperaturen die Verbreitung von Sars-Cov-2 begüns­tigen, sodass jene Regelungen des Epidemiegesetzes, die mit 30. Juni 2022 auslaufen würden und sich bei der bisherigen Bewältigung der Covid-19-Pandemie bewährt haben, über den nächsten Winter hinaus, nämlich bis zum 30. Juni 2023, verlängert werden sollen.

Auch wird die Freistellung in Zusammenhang mit einem Covid-19-Risikoattest bis zum 31.12.2022 verlängert, sofern dieses aufgrund der epidemiologischen Gesamtsituation erforderlich ist. Wir haben zwar am Dienstag im Ausschuss auf Nachfrage die Infor­mation erhalten, dass die Zahl der Menschen in der Personengruppe, die dieses Risiko­attest braucht, aufgrund der Impfmöglichkeit erheblich gesunken ist, aber umso wichtiger ist es für jene Personen, dieses Attest zu bekommen, für die nach wie vor das Risiko besteht.

Wesentlich ist auch – und da geht es um die Vereinfachung von Nostrifikationen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz –: Künftig sollen diplomierte Fachkräfte aus dem Ausland, also nicht aus der EU und dem EWR-Raum, während des Nostrifikations­verfahrens arbeiten dürfen, und zwar eine Stufe unter den Qualifikationen, die sie in ihrem Heimatstaat erworben haben, aber immerhin dürfen sie arbeiten, sofern sie – das ist auch zu erwähnen – die weiteren arbeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine weitere Verbesserung in diesem Bereich betrifft auch Personen aus Drittstaaten, und zwar Personen mit einem PflegefachassistentInnenabschluss. Diese sollen nun wäh­rend des Verfahrens als PflegeassistentInnen arbeiten dürfen.

Durch diese Maßnahmen schaffen wir Verbesserungen auf beiden Seiten. Zum einen wissen wir, wie dringend es Pflegepersonal braucht – die Einrichtungen, die Kranken­häuser kommen schneller zu ihren Arbeitskräften –, und zum anderen können die Per­sonen, die nach Österreich kommen, eine Ausbildung haben und in Österreich arbeiten wollen, schneller auf den Arbeitsmarkt kommen. Es ist ja leider kein Geheimnis, dass es einen Pflegenotstand, einen Personalnotstand in der Pflege gibt. Wir brauchen bis 2030 tatsächlich – ich habe die Zahl noch einmal nachgelesen – 100 000 Pflegekräfte in Österreich. Mit diesem Schritt beschließen wir heute hier zumindest einige Erleichterun­gen, um diesen dringend benötigten Pflegekräften die Arbeitsaufnahme möglich zu machen.

Zusammenfassend sind all diese Änderungen in den Gesetzen mehr als notwendig. Das heute nicht zu beschließen führt schlussendlich zu Verwerfungen, die für die Bewäl­tigung der Pandemie kontraproduktiv sind. Daher noch einmal mein Appell an alle Kolle­ginnen und Kollegen von der Opposition: Ich bitte um Zustimmung. Ich erwähne es jetzt noch einmal, weil ich es wirklich so sehe: Nur gemeinsam kommen wir aus der Krise. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Bundesrätin Schumann: Nicht, nicht, nicht, nicht, nicht, nicht, nicht!)

19.34

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Leinfellner. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.