Einlauf und Zuweisungen
Vizepräsident Bernhard Hirczy: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortung,
jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen,
der Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,
der Unterrichtungen des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf diese gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangt sind:
1. Anfragebeantwortung
(Anlage 1) (siehe auch S. 10)
2. Eingelangte Verhandlungsgegenstände, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2022) (1511 d.B. und 1588 d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2022 bis 2025 und das Bundesfinanzgesetz 2022 geändert werden (2. Budget-Novelle 2022) (1572 d.B. und 1592 d.B.)
3. Schreiben des Landtages
Schreiben des Steiermärkischen Landtages betreffend Mandatsverzicht und Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates (Anlage 2)
4. Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union
Schreiben des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundeskanzler Karl Nehammer, MSc am 13. Juli 2022 (ab 13.00 Uhr) und 14. Juli 2022 in Zypern, wobei seine Angelegenheiten im Bundesrat Frau Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm wahrnehmen wird (Anlage 3)
und
Schreiben des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt von Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA von 12. Juli 2022 (abends) bis 14. Juli 2022 (abends) in Tschechien, wobei ihre Angelegenheiten im Bundesrat Frau Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. wahrnehmen wird (Anlage 4)
5. Unterrichtungen des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG
Nominierung von Herrn Hannes Weninger zum Mitglied des Ausschusses der Regionen (Anlage 5)
Nominierung von Frau MMag. Dr. Elisabeth Tichy-Fisslberger und Herrn Mag. Dr. Gerhard Hesse als Kandidaten zu österreichischen Richtern am Gericht der Europäischen Union für den Zeitraum 1. September 2022 bis 31. August 2028 (Anlage 6)
Nominierung von Frau MMag. Karin Rysavy zum Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Investitionsbank bis Mitte 2023 (Anlage 7)
B. Zuweisungen
1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates
(siehe Tagesordnung)
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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Vizepräsident Bernhard Hirczy: Weiters eingelangt sind ein Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner von 11. bis 14. Juli 2022 in Israel bei gleichzeitiger Beauftragung von Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch am 13. Juli 2022 mit ihrer Vertretung und Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. am 14. Juli 2022 mit ihrer Vertretung,
ein Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler von 12. bis 17. Juli 2022 in den USA bei gleichzeitiger Beauftragung von Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. am 13. Juli 2022 mit ihrer Vertretung und Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch am 14. Juli 2022 mit ihrer Vertretung,
ein Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Herrn Bundeskanzlers Karl Nehammer, MSc von 11. bis 13. Juli 2022 in Israel, von 13. Juli 2022, ab 13 Uhr, bis 14. Juli 2022 in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und am 14. Juli 2022, ab 9.50 Uhr, im Libanon bei gleichzeitiger Beauftragung von Staatssekretärin Klaudia Plakolm mit seiner Vertretung,
ein Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien MMag. Dr. Susanne Raab von 9. bis 15. Juli 2022 außerhalb der EU bei gleichzeitiger Beauftragung von Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek mit ihrer Vertretung,
ein Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner am 11. Juli 2022 in Tschechien und anschließend ab 11., abends, bis 13. Juli 2022 in Israel bei gleichzeitiger Beauftragung von Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. mit seiner Vertretung,
ein Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Mag. Norbert Totschnig, MSc (Bundesrat Steiner: Ist da überhaupt noch wer da?) von 13. Juli 2022 bis 19. Juli 2022, mittags, in den USA (Bundesrat Steiner: Alle verlassen das sinkende Schiff!) bei gleichzeitiger Beauftragung von Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. am 13. Juli 2022 mit seiner Vertretung und Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. am 14. Juli 2022 mit seiner Vertretung sowie
ein Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend Covid-Quarantäne des Herrn Vizekanzlers und Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Werner Kogler bei gleichzeitiger Beauftragung von Staatssekretärin Mag. Andrea Mayer am 13. und 14. Juli 2022 mit seiner Vertretung.
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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Vizepräsident Bernhard Hirczy: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte zu den vorliegenden Verhandlungsgegenständen Abstand zu nehmen.
Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. (Bundesrat Schennach: Zur Geschäftsordnung!)
Bitte, Herr Bundesrat.
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