10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und mit dem das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Unterneh­mens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) erlassen wird (2680/A und 1595 d.B. sowie 11064/BR d.B.)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz – CFPG) geändert wird (1596 d.B. sowie 11065/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin zu beiden Punkten, 10 und 11, ist Frau Bundesrätin Elisabeth Wolff. – Ich bitte um die Berichte.