14.12

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe es heute in der Aktuellen Stunde schon ge­sagt, aber ich wiederhole es an dieser Stelle sehr gerne: Mit dieser Novellierung des Tierschutzgesetzes und des Tiertransportgesetzes schaffen wir die größte Veränderung hin zu mehr Tierwohl, seit es diese Gesetze gibt.

Ganz kurz: Was sind die wichtigsten Punkte? – Da wäre einmal das Ablaufdatum für den Vollspaltenboden in der Schweinehaltung, mit 31.12.2039 ist endgültig Schluss. Bei Um- und Neubauten gibt es bereits 2023 neue Regeln, die zum Beispiel mindestens 20 Pro­zent mehr Platz bei den Mastschweinen vorschreiben.

Bei den Rindern wird die Anbindehaltung mit 2030 verboten, und bei den Kälbertranspor­ten gibt es klare Verbesserungen, begleitet ist das besonders – ich habe es auch schon erwähnt – mit dem Programm Kalb rosé, einem Projekt, das den Absatz von heimischem Kalbfleisch deutlich ankurbeln wird. Ja, wir brauchen tatsächlich einen stärkeren heimi­schen Absatz, vor allem deshalb, dass eben die Kälber nicht erst transportiert und expor­tiert werden müssen.

Ja, beim Geflügel – das ist, glaube ich, mittlerweile schon überall hin durchgedrungen – wird das Kückenschreddern verboten. Auch hierzu gibt es wieder Begleitmaßnahmen, die Absatzmärkte für Hähne schaffen.

Ja, auch das habe ich schon gesagt, die Tierschutzombudsperson wird gestärkt – struk­turell und in den Kompetenzen inklusive Tiertransportbereich.

Eine Seite der Kritik – wir haben es eben schon von der Kollegin gehört – stößt sich an den Übergangszeiten. Es mag tatsächlich auf den ersten Blick so erscheinen, aber wenn man sich das einmal ganz genau anschaut: Wie lange dauert es denn wirklich, bis sich ein neuer Stall rechnet? – 20 Jahre sind ein durchaus üblicher Zeitraum. Wir treiben Bäuerinnen und Bauern in den Ruin, wenn wir ihnen keine angemessenen Fristen ge­ben, wenn wir die Regeln ändern.

Ich persönlich bin sowieso der Überzeugung, dass der Großteil der Umstellung wesent­lich früher und rascher passieren wird, wenn die Ära eingeläutet ist. Sobald es da eine Planungssicherheit gibt, würde ich sagen, dass das früher in Angriff genommen wird.

Was mit dieser Novellierung passiert, ist tatsächlich ein Paradigmenwechsel: Wir setzen in Zukunft ganz klar auf Qualität statt auf Masse. Das ist auch die zentrale Botschaft, die sich wie ein roter Faden durch diese Novellierung und die vielen Begleitmaßnahmen zieht. Gerade die starken finanziellen Anreize und die Absatzprojekte dazu führen dazu, dass viele schneller umsteigen werden.

Auch an dieser Stelle von meiner Seite einen herzlichen Dank an alle im Prozess Be­teiligten, nämlich an die InitiatorInnen des Tierschutzvolksbegehrens, die Tierschutzor­ganisationen, die Nutztierbranche, die HauptverhandlerInnen auf parlamentarischer und Regierungsebene. Es ist da wirklich etwas Zukunftsfähiges und Zukunftsweisendes ge­lungen. Für das Tierwohl, für eine zukunftsfitte Landwirtschaft machen wir heute einen großen und wichtigen Schritt.

Es sei mir gestattet, auch an dieser Stelle ganz kurz auf etwas hinzuweisen, das mir in der Vorbereitung aufgefallen ist: Vor schon etwas längerer Zeit hat unser damaliger Ge­sundheitsminister Rudi Anschober nämlich in Oberösterreich etwas ins Leben gerufen, das nannte sich Fleischfrei-Tag. Das ist vielleicht ein guter Ansatz, an einem Freitag auf das Fleisch zu verzichten. Wer ganz, ganz, ganz retro sein möchte, kann sich ja Fleisch nur noch als Sonntagsbraten gönnen. (Bundesrätin Kittl: Ja!) Ich glaube, wenn wir ein­mal in diese Richtung gehen, dann wird es auch viel leichter, in der Tierhaltung Wohl­befinden zu schaffen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.17

Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Leinfell­ner. Ich erteile ihm dieses.