17.12

Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ, Steiermark): Herr Vorsitzender! Herr Bundesmi­nister! Geschätzte Zuhörer hier im Haus und zu Hause vor den Bildschirmen! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Kollegin Eder-Gitschthaler hat ja wirklich sehr, sehr vieles aus­geführt, und ja, wir werden diesen beiden Tagesordnungspunkten auch zustimmen. (Zwischenruf der Bundesrätin Eder-Gitschthaler.) Ja, da ist wirklich sehr, sehr viel Gutes dabei, teilweise auch Fortschreibungen aus unserer gemeinsamen Regierungstä­tigkeit. Ja, diese Schulsozialarbeiter, die Sie angesprochen haben, würden mit 31.8.2022 auslaufen. Natürlich ist es wichtig, dass das fortgeschrieben wird. Auch die Aufstockung von 120 auf 240 ist definitiv eine Bereicherung für das System.

Aber, Herr Bundesminister, Sie haben auch dieses flexible Betreuungsangebot ange­sprochen, und das ist etwas, das mir seit vielen, vielen Jahren wirklich schwer im Magen liegt. Wenn man nämlich in Österreich über ein flexibles Betreuungsangebot spricht, dann spricht man einfach immer über den institutionalisierten Bereich, sprich über Be­treuungseinrichtungen, und man spricht auch bei Wahlfreiheit ausschließlich über diese Betreuungsangebote. Da muss man schon sagen: In Österreich ist ja diese Wahlfreiheit gar nicht mehr möglich.

Es muss ja möglich sein, dass, wenn man über Kinderbetreuung spricht, die Eltern tat­sächlich eine freie Wahlmöglichkeit haben, wie zum Beispiel in der Gemeinde Berndorf. Ich glaube, Sie (in Richtung Bundesminister Polaschek) kennen dieses Modell. In der Gemeinde Berndorf ist es so, dass man sagt, Eltern, Mütter, die Kinderbetreuung leisten, müssen in dieser Zeit zumindest die Mindestsicherung erhalten, und dieser Betrag soll gedrittelt werden. Die Kosten dafür sollen gedrittelt werden: ein Drittel Bund, ein Drittel Land, ein Drittel Gemeinde.

Die Gemeinde Berndorf zahlt ihr Drittel schon seit einigen Jahren aus. Ich glaube, das ist einfach ein guter Schritt in die richtige Richtung, bei der man dann wirklich von einer freien Wahlmöglichkeit sprechen kann, denn viele Eltern haben diese Möglichkeit nicht mehr, frei zu entscheiden. Sie würden die Kinder vielleicht gerne zu Hause betreuen lassen, können es sich aber gar nicht leisten.

Deswegen darf ich an dieser Stelle folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „umgehen­de Einführung eines Kinderbetreuungs-Förderkonzeptes nach dem Berndorfer Modell“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zusammen mit den Ländern, auf Grundlage des sogenannten ‚Berndorfer Modells‘ ein Förderkonzept zu erarbeiten und umgehend um­zusetzen, welches die finanzielle Unterstützung von Eltern, die keine institutionelle Kin­derbetreuung in Anspruch nehmen, vorsieht.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

17.14

Vizepräsident Günther Novak: Der von den Bundesräten Markus Leinfellner, Kollegin­nen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „umgehende Einfüh­rung eines Kinderbetreuungs-Förderkonzeptes nach dem Berndorfer Modell“ ist genü­gend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesratspräsidentin Korinna Schumann. Ich erteile ihr das Wort.