18.02

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Nationalrat hat zum Gründungsgesetz vergangene Woche ein sehr klares Bekennt­nis abgelegt. Ich sehe in diesem Gesetz einen wirklichen Innovationsschub im Wissen­schafts- und Forschungssystem Österreichs mit klaren Zielsetzungen in Richtung Digi­talisierung.

Es gab im Vorfeld verschiedene Meinungen und Einschätzungen sowohl inhaltlicher als auch persönlicher Natur. Das ist logisch, wenn ein solch völlig neues Projekt entsteht. Wir haben es uns deswegen auch nicht leicht gemacht, sind auf sehr viele Stellungnah­men, soweit es geht, eingegangen und haben sie bestmöglich berücksichtigt. Das Ergeb­nis wurde im Wissenschaftsausschuss des Nationalrates eingehend, kritisch-konstruktiv diskutiert und mit den Stimmen der Koalition und der Freiheitlichen beschlossen, wofür ich mich an dieser Stelle noch einmal bedanken möchte.

Ich darf auf einige Bedenken eingehen, die jetzt insbesondere von Ihnen, Herr Bundesrat Schennach, und auch von Ihnen, Herr Bundesrat Arlamovsky, eingebracht worden sind, insbesondere auf die Frage, warum ein eigenes Gesetz notwendig ist.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es, wenn neue Universitäten gegründet werden, Sinn macht, dies in einem eigenen Gesetz außerhalb des bestehenden Gesetzes zu machen. Das war etwa der Fall bei der heute bereits angesprochenen Donau-Universität Krems, aber auch bei anderen Universitäten. Es ist aber ganz klar, und das wird auch immer wieder wiederholt, dass diese Universität, sobald die Gründungsphase abge­schlossen ist und sie im Vollbetrieb ist, mittelfristig selbstverständlich ins Universitätsge­setz eingegliedert wird. Es ist klar, dass diese Universität früher oder später – zu einem guten gegebenen Zeitpunkt – auch ins UG eingegliedert wird.

Warum man ein eigenes Gesetz braucht, warum man nicht die Formen der Mitbestim­mung wie Senat und so weiter hat, liegt daran: Man braucht einen Gründungskonvent, denn, um diese bestehenden Systeme anzuwenden, wie es sie im UG gibt – mit Senat, mit Curriculumskommissionen und so weiter –, braucht man Universitätsangehörige. Universitätsangehörige hat man aber erst, wenn man die entsprechenden Personen hat, sowohl was Professorinnen und Professoren, was wissenschaftlichen – unter Anfüh­rungszeichen – „Mittelbau“ angeht als auch was Studierende angeht. Solange wir all die­se Personengruppen noch nicht an der Universität haben, können wir diese Gremien auch nicht entsprechend besetzen. (Bundesrat Schennach: Jetzt machen Sie eine GmbH, oder? Sie starten mit einer GmbH?) – Ja, man kann im Grunde genommen erst mit einem entsprechenden Konstrukt beginnen, um dann eine ordentliche Universität zu werden.

Ich darf auch noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass das, was den Notfalltopf angeht, in dieser Form nicht stimmt. Das ist, ich habe es schon öfter gesagt, missverstan­den worden. Die Ministerreserve wurde genau dafür aufgestockt. Es wurde dafür Geld genau in diesen Bereich hineingegeben. Das ist nicht zulasten der staatlichen Universitä­ten gegangen, sondern das war zusätzliches Geld, das dort hineingegeben worden ist; und es wird auch künftig im Budgetrahmen einen eigenen Topf für diese Institution ge­ben. Ich will ganz klar festhalten, dass das Geld, das an dieses neue Institute of Digital Sciences fließt, nicht zulasten der anderen Universitäten geht.

Was den Kollektivvertrag angeht: Da noch keine neue Universität eingerichtet worden ist, ist es schwierig, sie in den Dachverband der Universitäten aufzunehmen. Es ist aber, denke ich, klar, dass sich diese neue Universität im Sinne der Attraktivität des Dienstge­bers an den Kollektivvertrag und an die entsprechenden vertraglichen Muster der ande­ren Universitäten anlehnen wird; und ich denke, auch die neue Universität wird gut bera­ten sein, dann selber einen entsprechenden Kollektivvertrag in Anlehnung an den Kollek­tivvertrag, den die Universitäten haben, abzuschließen.

Was die Studierenden angeht: Es gibt noch nicht das Studienrecht des UG und auch noch keine eigene studienrechtliche Satzung. Das kann auch nicht funktionieren, weil es noch keine Studierenden gibt, die ihre Mitbestimmungsrechte entsprechend wahrneh­men können. Es ist aber auch ganz klar festgehalten, dass die künftigen Studierenden Mitglieder der ÖH sein werden, dass das Studienförderungsgesetz auf sie angewendet wird.

Man hat im Grunde genommen jetzt in einem ersten Schritt ein Studienrecht, wie es das auch an den Fachhochschulen gibt. Ich gehe aber auch in diesem Fall davon aus, dass, wie gesagt, die Studierenden dann zu dem Zeitpunkt, zu dem die neue Universität ins UG kommt, auch dem allgemeinen Studierendenrecht des UG unterliegen werden und dass natürlich auch entsprechende satzungsrechtliche Bestimmungen abgeschlossen werden. Das ist ja, denke ich, im größten Interesse dieser Institution.

Der inhaltliche, strukturelle und organisatorische Kern wurde nach einem umfangreichen Konzept nationaler und internationaler Expertinnen und Experten ausgearbeitet und wird sich, denke ich, auch entsprechend bewähren.

Ich darf noch einmal auf die langfristige Finanzierung hinweisen. Mit dem Bundesfinanz­rahmen wird die Finanzierung kontinuierlich und ansteigend bis zum geplanten Vollaus­bau 2036 erfolgen, es wird aber auch gleichzeitig das Land Oberösterreich im Infra­strukturbereich einen Beitrag leisten. Die entsprechenden Inhalte werden gerade in einer 15a-Vereinbarung endverhandelt.

Die Errichtung einer neuen Universität ist etwas Besonderes, etwas, das in solch einer Form nicht sehr oft passiert, und es gibt natürlich gewisse Schwierigkeiten, gerade am Anfang. Ich bin aber – weil auch gerade die Universitätenkonferenz angesprochen wor­den ist – in intensivem Austausch mit der Universitätenkonferenz und wir haben nicht zuletzt mit der Einrichtung des Beirats – das war ein Wunsch der Universitätenkonfe­renz – eine Maßnahme gesetzt, um die Universitäten und die Fachhochschulen gut ein­zubinden.

Ich denke, der operative Start des Institute of Digital Sciences im Wintersemester 2023 mit dem Angebot von PhD-Studien wird sehr gut werden. Es wird in diesem Schnittstel­lenbereich zwischen Digitalisierung und Kreativität Bereiche abdecken, die in der Form nicht direkt oder nicht so unmittelbar an den beiden Kunstuniversitäten in Linz, der staat­lichen und der privaten, und auch nicht an der Johannes Kepler Universität Linz angesie­delt sind. Gerade deshalb macht es Sinn, eine eigene Institution in einem neuen, interdis­ziplinären Bereich zu schaffen, in der alle Beteiligten beziehungsweise alle Institutionen in Oberösterreich – Fachhochschulen und Universitäten, Ars Electronica Center und so weiter – sich gut einbringen werden. Es wird eine zukunftsweisende Investition in Bil­dung, Wissenschaft und Forschung sein, die nicht nur Oberösterreich, sondern dem ge­samten Wissenschafts- und Forschungsstandort Österreich zugutekommen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.10

Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile es ihm.