18.19

Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ, Salzburg): Frau Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Familienbeihilfe in Österreich ist ein wichtiges Ins­trument zur Entlastung von Familien mit Kindern. Ich möchte ja schon fast sagen, es ist eigentlich das zentrale Instrument der Familienpolitik in Österreich. Genau dieses zen­trale Instrument gilt es auch zu erhalten, und es sollte gerecht verteilt werden.

Genau darum geht es bei der Indexierung. Das ist eine Anpassung, nämlich an die Kauf­kraft in den jeweiligen Ländern. Der Euro ist ja, obwohl wir in einer europäischen Union leben, leider nicht überall gleich viel wert.

Die Familienbeihilfe dient dazu, einen Teil der Lebenshaltungskosten der Kinder zu er­setzen. Wenn aber in Europa die Lebenshaltungskosten derartig unterschiedlich sind, dann ist es ja wohl gerecht, dass die Familienbeihilfe an die Unterschiede in den jewei­ligen Ländern angepasst wird (Bundesrat Schreuder: Ist aber EU-rechtswidrig!): Dort, wo das Leben teuer ist, bekommt man mehr Familienbeihilfe, dort, wo das Leben güns­tiger ist, bekommt man eben weniger Familienbeihilfe.

Es wurde ja nicht einfach über einen Kamm geschoren, sondern die Familienbeihilfe wurde an den Eurostat-Index angepasst, und ich frage mich wirklich, was daran schlimm gewesen ist. (Bundesrat Schreuder: Es ist EU-rechtswidrig!) Es kam zu keiner Strei­chung der Familienbeihilfe, es kam lediglich zu einer Anpassung an die jeweiligen Le­benshaltungskosten in den einzelnen Ländern. Das wäre eigentlich gerecht gewesen. Sollen wir vielleicht Kinder, die hier in Österreich leben, benachteiligen? – Ich will das nicht. Die können nichts dafür, dass innerhalb Europas der Euro nicht überall gleich viel wert ist.

Leider hat der Europäische Gerichtshof diese Indexierung mit seinem Urteil aufgehoben. Dieses Urteil ist klarerweise zu akzeptieren, aber verstehen muss ich es nicht. Österreich hat mit der Indexierung der Familienbeihilfe sehr viel Geld gespart. Das sieht man jetzt an den derzeitigen Rückzahlungsbeträgen. Österreich muss ja aufgrund dieses Urteils 290 Millionen Euro zurückzahlen. Das ist Geld, das Österreich durch die Indexierung eingespart hat. Das ist Geld, das unsere österreichischen oder in Österreich lebenden Familien gerade jetzt dringend benötigen würden.

Unsere Familien brauchen derzeit wirklich jeden Cent zum Leben, damit sie über die Runden kommen, darum ist es überhaupt nicht einzusehen, dass in jenen Fällen, in de­nen die Indexierung höher war, in denen mehr Familienbeihilfe ausbezahlt wurde, diese nicht zurückgefordert wird. Es handelt sich dabei um 240 000 Euro. In jenen Fällen, in denen die Familienbeihilfe nach unten indexiert wurde, werden automatisch – ohne An­trag, ohne dass irgendeine Kontonummer oder irgendetwas geprüft wird – die Nachzah­lungen veranlasst. Wir verzichten auf die Rückzahlungen und schenken dadurch 240 000 Eu­ro her. Das ist schade.

Damit aber die in Österreich lebenden Kinder nicht benachteiligt werden und die Leistun­gen fair und gerecht verteilt werden, sollten wir uns vielleicht alle dennoch bemühen, einen Weg zu finden, wie wir die Indexierung der Familienbeihilfe dennoch umsetzen können.

Daher stellen die Bundesräte Christoph Steiner, Marlies Steiner-Wieser und weitere Bundesräte folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Indexierung der Familienbeihilfe“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integra­tion und Medien, wird aufgefordert, sämtliche Möglichkeiten in Bezug auf die Anpassung der Höhe von Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen familiären Steuer­vorteilen für EU-Bürger, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben, die mit dem Unionsrecht vereinbar ist, zu prüfen und alle erforderlichen Schritte zu un­ternehmen, damit es in Österreich ehebaldigst wieder zu einer Indexierung der Familien­leistungen kommt.“

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Ich erhoffe und wünsche mir eine breite Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen herzli­chen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

18.23

Präsidentin Korinna Schumann: Der von den Bundesräten Christoph Steiner, Kolle­ginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Indexierung der Familienbeihilfe“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Barbara Tausch. Ich erteile es ihr.