18.24

Bundesrätin Barbara Tausch (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher! Dass Fairness und Recht manchmal zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind, zeigt der Beschluss be­treffend Indexierung der Familienbeihilfe.

Bisher haben wir die Familienbeihilfe von in Österreich arbeitenden Eltern für ihre nicht in Österreich lebenden Kinder an die Lebenshaltungskosten des jeweiligen Heimatlan­des angepasst, wie die Kollegin vorhin erwähnt hat. Laut Ansicht des Europäischen Ge­richtshofes ist dies jedoch falsch. Dieser sagt, die Familienbeihilfe darf nicht gekürzt oder erhöht werden, sondern alle sollen die Familienbeihilfe in gleicher Höhe bekommen, egal wo sie leben. Selbstverständlich werden wir das EuGH-Urteil zur Kenntnis nehmen und entsprechend umsetzen. Ich möchte aber trotz dessen festhalten, dass dies keine faire Regelung ist.

Fair wäre es meiner Ansicht nach, die Familienbeihilfe an den Wohnort anzupassen, so wie wir es bisher auch getan haben. Für ein Kind ist es nämlich völlig egal, mit welchem Eurobetrag eingekauft werden kann. Relevant ist lediglich, dass es das Gleiche im Ein­kaufskorb hat wie alle anderen Kinder auch. Die Indexierung führt dazu, dass für alle Kinder der gleiche Popoyo-Rucksack, die gleichen Faber-Castell-Stifte oder Jolly-Stifte, je nachdem, im Warenkorb liegen. Und das ist Fairness, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.

Diese Ansicht teilen übrigens nicht nur namhafte Experten, auch der Rechnungshof hat auf massive Ungerechtigkeiten im Familienbeihilfensystem hingewiesen. Auch gab es in der Vergangenheit bereits einen Kanzler, der diese Ansicht geteilt hat. Er hat sich damals sogar dafür eingesetzt, dass die Familienbeihilfe an das jeweilige Landesniveau ange­passt werden könnte. (Bundesrat Hübner: Wer war der Kanzler?) – Ja, Sie wissen es bestimmt, ich schaue vielleicht in Richtung der Kollegen von der Sozialdemokratie: Es war Kanzler Kern von der SPÖ, das war sein Vorschlag.

Ich darf vielleicht noch erwähnen, dass in der letzten Nationalratssitzung noch ein Abän­derungsantrag eingebracht wurde. Im Antrag ist ergänzt worden, dass Vertriebenen aus der Ukraine der Zugang zur Familienbeihilfe beziehungsweise zu österreichischen Fami­lienleistungen ermöglicht werden kann. Das ist vielleicht auch interessant und gut zu er­wähnen.

Ich möchte trotzdem noch auf die Indexierung eingehen: Wir werden dem EuGH-Urteil Rechnung tragen, das Gesetz korrigieren und Nachzahlungen abwickeln. Fair ist diese Re­gelung aber unserer Ansicht nach nicht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.27

Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Ger­denitsch. Ich erteile ihr dieses.