21.06

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin, am An­fang darf ich dir für die Wiener Präsidentschaft alles Gute und auch viel Erfolg in diesem herausfordernden Halbjahr wünschen. Noch einmal herzlichen Glückwünsch! (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Zwazl.)

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Falls noch vorhanden: Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Der Überbegriff Bundesdienst­recht umfasst Regelungen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Bundesdienstes. Es bildet daher den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit beim Bund.

Der Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichert die Kontinuität der Bundesver­waltung trotz der ständigen Mehrbelastungen durch Personalabbau, Nichtnachbeset­zung von freiwerdenden Planstellen, Aufnahmestopp und völlige Zurücknahme des öf­fentlich-rechtlichen zugunsten des privatrechtlichen Dienstverhältnisses.

Derzeit herrscht hinsichtlich der dringend erforderlichen Maßnahmen im öffentlichen Dienst völliger Stillstand. Die gegenständliche Dienstrechts-Novelle sieht jedoch ledig­lich Neuerungen für Lehrerinnen und Lehrer vor. – Jetzt will ich das nicht abwerten: Es geht um die Sommerschule, und es geht um die Einsetzung von Personal, das Mathe­matik studiert hat, aber nicht das Lehramt hat, aber vielleicht trotzdem unterrichten könn­te, obwohl es dann – das haben wir ja im Ausschuss gehört – auch Ausbildungen et cetera braucht. – Sie lässt jedoch alle offenen Problemlösungen unberücksichtigt.

In diesem Sinne sieht sich meine Fraktion gezwungen, diesem Gesetzeswerk die Zu­stimmung zu verweigern. Um auf die Dringlichkeit einer umfassenden Dienstrechtsre­form hinzuweisen, bringe ich namens meiner Fraktion folgenden Antrag ein, in dem die Weiterentwicklung des Dienstrechtes eindringlich gefordert wird:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Elisabeth Grimling, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stillstand in der Weiterentwicklung des Dienstrechts, Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, umgehend mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst in Verhandlungen zu treten, um noch im September diesen Jahres dem Nationalrat sowie dem Bundesrat eine weitere Novelle zum Dienstrecht vorzulegen, mit welcher die Interessen und die Arbeitsbedingungen der öffentlich Bediensteten gestärkt und gefördert werden. Dabei sollen jedenfalls folgende Themen verhandelt werden:

- Rechtsanspruch auf zwei Tage Telearbeit pro Woche bei Eignung des Arbeitsplatzes

- Stärkung der Unabhängigkeit und der Attraktivität des öffentlichen Dienstes und Be­schränkung des politischen Einflusses auf den öffentlichen Dienst durch Wiedereinfüh­rung der Pragmatisierungen ohne besoldungsrechtliche Verluste

- Adaptierung der Reisegebühren-Vorschrift, wonach die Reisezeit als Dienstzeit defi­niert wird

- Einführung der Altersteilzeit im öffentlichen Dienst in Kombination mit der Schaffung der Möglichkeit, einen Arbeitsplatz für die Dauer der Ausbildung eines jungen Mitarbei­ters bzw. einer jungen Mitarbeiterin doppelt zu besetzen (mit dieser Maßnahme könnte dem drohenden Wissensverlust aufgrund der vielen Pensionierungen, die in nächster Zeit anstehen, entgegengewirkt werden)

- Gleichstellung von Vertragsbediensteten mit Beamten bei der Verjährung einer Beleh­rung bzw. Ermahnung“

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Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.11

Präsidentin Korinna Schumann: Der von den Bundesräten Elisabeth Grimling, Kolle­ginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Stillstand in der Weiterentwicklung des Dienstrechts, Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes“ ist ausreichend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Florian Krumböck. – Bitte.