25. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2022 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt werden (1584 d.B. und 1656 d.B. sowie 11028/BR d.B.)
Präsidentin Korinna Schumann: Wir gelangen nun zum 25. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. – Ich bitte um den Bericht.