25. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2022 betreffend eine Vereinbarung zwi­schen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversor­gungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt werden (1584 d.B. und 1656 d.B. sowie 11028/BR d.B.)

Präsidentin Korinna Schumann: Wir gelangen nun zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. – Ich bitte um den Be­richt.