11.09

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Sehr ge­schätzte Damen und Herren Bundesrät:innen! Im Zusammenhang mit dem völ­kerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine hat, wie allgemein be­kannt und bereits von Ihnen ausgeführt, die Europäische Union umfassen­de Sanktionen beschlossen. Diese Maßnahmenpakete der Europäischen Union sollen klar zum Ausdruck bringen, dass ein völkerrechtswidriger Angriffs­krieg nicht ohne entsprechende Konsequenzen bleibt. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Das geschlossene Auftreten der Europäischen Union gegenüber dem russischen Aggressor ist dabei von zentraler Bedeutung, und ebenso von zentraler Bedeu­tung ist das geschlossene Auftreten, wenn es um die territoriale Integrität der Ukraine und um den Schutz der ukrainischen Bevölkerung geht. Genau des­wegen gibt es diese umfassenden Sanktionen, die insbesondere Einzelperso­nen betreffen, russische Organisationen, Unternehmen und sonstige Einrichtun­gen, die sich maßgeblich am Krieg beteiligen beziehungsweise diesen Krieg fi­nanziell unterstützen.

Wie Sie auch bereits ausgeführt haben, betreffen diese Sanktionen jetzt auch erstmals den Bereich des öffentlichen Auftragswesens. Was bedeutet das? – Das bedeutet, dass keine Aufträge und Konzessionen mehr an russi­sche Personen und Unternehmen, die maßgeblich den Krieg unterstützen, ver­geben werden sollen. Weitere Abwicklungen von zuvor abgeschlossenen Verträ­gen sollen ab Herbst dieses Jahres auch untersagt werden.

Um nicht wieder gutzumachenden Schaden in besonders sensiblen Bereichen abzuwehren, ist in diesem Sanktionsregime – und das ist auch einmalig – die Möglichkeit vorgesehen, in bestimmten Situationen Ausnahmeregelungen vorzusehen. Das betrifft – Sie haben es auch schon erwähnt – natürlich den Einkauf von und die Versorgung mit bestimmten Rohstoffen. Das betrifft Ni­ckel, Palladium, aber eben auch das so wichtige Erdgas. Mit diesem Bundesge­setz soll nun sichergestellt werden, dass diese Ausnahmeregelungen in Ös­terreich zentral von einer Stelle, nämlich vom Justizministerium, erteilt werden können.

Das ist wichtig, weil es sich um eine besonders sensible Materie, auch eine besonders komplexe Materie handelt. Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns im Vorhinein mit den Ländern ausgetauscht haben. Die Länder haben nicht nur diesem Vorhaben und dieser zentralen Stelle zugestimmt, sie haben das auch explizit gewünscht, weil es gerade bei einer solch sensiblen Materie not­wendig ist, dass das zentral gebündelt ist, dass der Vollzug einheitlich ist und dass es keine Rechtsunsicherheiten gibt – insbesondere für Unternehmen, die Erdgas brauchen, die diese Rohstoffe brauchen. Da braucht es Rechtssi­cherheit und eine Stelle, die die nötigen Genehmigungen erteilt.

Es wurde auch schon mehrfach erwähnt: Na ja, das hängt dann irgendwie vom Gutdünken der Justizministerin ab! – So ist das nicht! Wir als Bundesregie­rung haben uns dazu entschlossen, ähnlich wie Deutschland vorzugehen, nämlich eine Generalausnahmeregelung zu schaffen. Diese wird von der Bundes­regierung beschlossen und soll quasi eine Globalgenehmigung sein, sodass mit dieser Verordnung auch klargestellt ist, dass unbedingt notwendige Einkäufe, beispielsweise Gaseinkäufe, weiterhin erfolgen können und es keine Einzelge­nehmigungen braucht. Das heißt, mit dieser Generalgenehmigung wird das gan­ze Prozedere für österreichische Unternehmerinnen und Unternehmer we­sentlich vereinfacht.

Ich denke, dass diese Maßnahmen im Sinne all unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, sinnvoll und notwendig sind und hoffe natürlich auch, dass Sie dagegen keinen Einspruch erheben werden. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

11.14

Vizepräsident Günther Novak: Danke, Frau Bundesministerin.

Eine Wortmeldung dazu liegt noch vor: Herr Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. – Bitte.