Berichterstatterin Barbara Tausch: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wer­te Frau Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2022 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird.

Personen, die aufgrund der kriegerischen Handlungen in der Ukraine vertrieben worden sind und in Österreich vorübergehend Schutz finden, sollen für ihre Kinder österreichische Familienleistungen erhalten, wenn sie die Anspruchsvo­raussetzungen erfüllen. Die vorliegende Kinderbetreuungsgeldgesetz-Sonderbestimmung wird mit der Gültigkeit des vorübergehenden Aufenthalts­rechtes nach der Vertriebenen-Verordnung ein Jahr bis 3. März 2023 und im Falle einer Verlängerung um ein weiteres Jahr bis längstens 3. März 2024 be­schränkt.

Der detaillierte Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Günther Novak: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Marlies Steiner-Wieser. Ich erteile ihr das Wort.