12.11

Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Werte Frau Minister! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht nun um das Transparenzdatenbankgesetz, und heute erfahren wir endlich, wer über 10 000 Euro an Förderungen im Zuge der Covid-Krisenbewältigung bekommen hat. Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein! Und das ist auch der Fall, denn das stimmt nämlich leider nicht.

Die Bundesregierung hat bei diesem Gesetzesvorschlag einen Ansatz im Hinblick auf Transparenz gewählt, der dem Motto folgt: Wir lassen so breite Lücken, dass man de facto durchschauen kann!  Darunter kann man auch Transparenz verstehen. Das ist aber nicht genau das, was ich meine.

Machen wir es konkret: Bescheiden, wie die Bundesregierung immer auftritt, liegen die Ausgaben bei 46 Milliarden Euro. Das sagen Sie immer wieder: 46 Milliarden hat man für die Covid-Bekämpfung in die Hände genommen. 6 Milliarden Euro betreffen Stundungen und Haftungen, davon ist in Wahrheit noch kein Cent geflossen. 7 Milliarden Euro davon gingen ins Gesund­heitsbudget, dabei ging es um die Finanzierung von Tests und Schutzausrüstungen. – All das sind keine Förderungen im eigentlichen Sinn.

Bleiben 33 Milliarden Euro – zwei große Dreier kann man schön visualisieren –: Den größten Anteil von diesen 33 Milliarden Euro macht mit 10 Milliarden Euro die Kurzarbeit aus. Mit dem Beschluss heute werden wir allerdings nicht erfahren, wer diese Kurzarbeitsförderungen erhalten hat. 2,6 Milliarden Eu­ro sind in den Härtefallfonds der WKO geflossen. Wir werden nicht erfahren, wer dieses Geld bekommen hat. Der Verbleib von 13 Milliarden dieser 33 Milliarden Euro, also von fast der Hälfte der gesamten Fördersumme, bleibt also weiterhin im Dunkeln.

Die ÖVP will gar nicht, dass wir wissen, wohin dieses Geld wandert, sie wehrt sich – wie ich mich zu sagen traue  sogar mit Händen und Füßen dagegen. Ein ORF-Journalist hat nämlich versucht, herauszufinden, an wen dieses Geld geht. Er hat ein Auskunftsbegehren gestellt. Die Meinung des Arbeitsministers und des Finanzministers dazu war: Das kann man nicht kundtun! Einerseits würde das wettbewerbsverzerrend wirken, andererseits widerspricht es dem Datenschutz. – Wettbewerbsverzerrend: Das ist witzig, da lacht jeder Bauer. Er muss jede Förderung von 1 500 Euro beziehungsweise höher bekanntma­chen, bei der Kurzarbeit geht das aber nicht! Und betreffend Datenschutz lacht jeder Österreicher. Die Bundesregierung ist sich nicht zu schade, den Klima­bonus über eine Raiffeisen-Tochter abwickeln zu lassen und dorthin persönliche Daten zu schicken. Warum auch immer, doch was gehen die meine Daten an? Wenn es jedoch darum geht, dass ich wissen will, wer 10 Milliarden Euro an Kurzarbeitsförderung bekommen hat, dann ist der Datenschutz auf einmal ein ganz, ganz großes Thema! (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Ofner.)

Es bleibt schlussendlich die Frage zu stellen: Warum will die ÖVP, dass wir nicht wissen, wer dieses Geld erhalten hat? Wer vorgestern in die Zeitung geschaut hat, der hat vielleicht gelesen, dass die Staatsanwaltschaft schon ermittelt, kon­kret wegen des Verdachts auf schweren Betrug im Zusammenhang mit der Kurzarbeitsförderung. Wer ist der Betroffene? – Martin Ho, ein ÖVP-Haberer. Man kann sich vorstellen, dass da vielleicht auch noch andere dazukommen werden.

Insofern wird mit diesem Transparenzdatenbankgesetz vor allem eine Sache transparent: Die ÖVP hat etwas zu verbergen. Mit dem Transparenzdatenbank­gesetz werden die Österreicher jedenfalls nicht die Transparenz bekommen, die sie sich verdienen. Dafür gibt es nämlich nur einen Weg, nämlich die ÖVP aus der Regierung zu wählen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.14

Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Otto Auer. Ich erteile dieses.