12.30

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Es wurde heute bereits mehrfach erwähnt: Wir als Bundesregierung haben während der Corona­pandemie sehr schnell und intensiv helfen müssen, und wir haben das mit unterschiedlichen Möglichkeiten und in unterschiedlichen Bereichen auch sehr umfangreich getan. Wir haben insgesamt für Hilfsmaßnahmen  übrigens inklusive der Ausgaben im Gesundheitsbereich, was Sie, Herr Kollege, vorhin zu erwähnen vergessen haben – 46 Milliarden Euro ausbezahlt beziehungswei­se genehmigt.

Man kann das natürlich in der Diskussion, wenn es um Arbeitsplätze geht beziehungsweise wenn es um Existenzen geht, polemisch sehen, das ist jedem unbenommen. Ich glaube aber, diejenigen, die betroffen sind, sehen oder hö­ren das nicht ganz so gerne, denn da ist es ums Überleben und um Existenzen ge­gangen. Deshalb meine ich, dass es doch gut wäre, das Ganze etwas sachli­cher anzuschauen und natürlich auch zu differenzieren zwischen Kreditlinien, Ga­rantien, Direktzuschüssen und anderem. Es gibt ein Unternehmen in Öster­reich, das, glaube ich, ganz froh war, dass es auch Kreditlinien gegeben hat, die man innerhalb von 48 Stunden aufgestellt hat. Ich glaube, dort bestand der Bedarf tatsächlich, auch wenn man das schlussendlich nicht in Anspruch ge­nommen hat beziehungsweise noch nicht in Anspruch nehmen musste.

46 Milliarden Euro: Das ist eine große Zahl. Das ist aber nicht nur eine Zahl, denn es stehen Menschen dahinter, es stehen Existenzen dahinter. Es ging um Betriebe, die aufgrund dieser Unterstützungen nicht schließen mussten, und um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsplätze gesichert worden sind.

Zur Kurzarbeit, Herr Kollege: Ja, das stimmt, es gibt in diesem Zusammenhang ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof. Ich glaube, das Rechtssystem ist Ihnen ja nicht fremd, und nun wird eben dieses Verfahren abgewartet, damit man dann die Regelungen so gestalten kann, dass sie tatsächlich rechtskonform sind. Ich glaube, das ist ein normaler Zugang und ein ganz normaler Prozess in einem Rechtsstaat, wie wir ihn Gott sei Dank in Österreich haben.

Es ist natürlich legitim, an einzelnen Maßnahmen Kritik zu üben, keine Frage. Das muss man ernst nehmen, und wir nehmen diese Kritik, und zwar auch diejenige, die vom Rechnungshof geübt worden ist, natürlich sehr, sehr ernst und wollen daraus für die Zukunft unsere Lehren ziehen. Das ist, glaube ich, wichtig. Es ist immer leicht, gewisse Maßnahmen, diesfalls im Hinblick auf die Pande­mie und auf die Arbeit derer, die verantwortlich waren, im Rückspiegel zu sehen und darauf zurückzublicken, man sollte dann aber auch bedenken, dass es eben ein Blick in den Rückspiegel war.

In Summe – das bestätigen uns auch viele internationale und nationale Experten und Wirtschaftsforscher – sind die Wirtschaftshilfen doch ein wesentlicher Grund dafür gewesen, dass wir sehr gut aus der Wirtschaftskrise herausgekom­men sind. Wir haben Wachstumszahlen von 5,3 Prozent gehabt, wir sind also gut herausgekommen. Das attestieren uns, wie gesagt, auch alle internationalen Experten. Wir sind beim Wirtschaftswachstum – das wurde vorhin schon erwähnt – deutlich über dem europäischen Schnitt gelegen und liegen übrigens immer noch darüber, auch wenn man jetzt die ganzen Maßnahmen der Bundes­regierung im Hinblick auf die Teuerung mit einberechnet. All das zeigt, dass die Hilfen schlussendlich doch sehr gut gewirkt haben.

Dieses starke Wachstum – das ist, glaube ich, auch wichtig – gibt uns jetzt das Polster, das wir in dieser sehr schwierigen Phase, in der wir uns befinden, dringend brauchen, um entsprechend helfen zu können. Dieses Polster haben wir Gott sei Dank aufgrund des starken Wirtschaftswachstums, und das ist ge­rade für diese herausfordernden Zeiten, die jetzt im Herbst und dann im Winter noch auf uns zukommen werden, natürlich sehr, sehr wichtig, um die Teuerungen entsprechend abfedern zu können.

Auch bei der Abwicklung der Wirtschaftshilfen, glaube ich, sollte man einen etwas differenzierten Blick auf das Ganze werfen. Vieles, was die Cofag abgewickelt hat, war sinnvoll und zielgerichtet. Bei anderen Hilfen, die vielleicht nicht ganz so effizient waren, hat der Gesetzgeber auch während der Pande­mie, wie ich meine, schnell reagiert und diese Maßnahmen dann entsprechend angepasst, weil eben aufgrund der Geschwindigkeit Dinge eingeführt wor­den sind, die sich schlussendlich vielleicht als nicht ganz so treffsicher herausge­stellt haben. Ich bin froh, dass das Parlament da auch entsprechend schnell reagiert hat, denn aus Fehlern muss man lernen, überhaupt keine Frage, und auch im Zusammenhang damit gilt: Nach der Krise, also im Rückspiegel, ist eine Bewertung immer wesentlich einfacher, denn während der Krise muss es schnell gehen. Da rufen auch immer gleich alle – und das ist ja auch interessant – einer­seits nach mehr Geschwindigkeit bei der Ausarbeitung und vor allem bei den Auszahlungen der Hilfen, andererseits ruft man aber auch nach möglichst großzügigen Hilfen. Es muss also schnell gehen und großzügig sein. Wie gesagt: Im Nachhinein kann man dann immer relativ - - (Bundesrat Steiner: Und es muss treffsicher sein!) – Ja: Treffsicher! Das habe ich vergessen, genau. Danke, Herr Kollege Steiner! Es muss schnell gehen, und die Hilfen müssen treff­sicher und großzügig sein. Das liegt, glaube ich, auch in der Natur der Sache.

Die Dimensionen wurden bereits angesprochen. Es ist wirklich interessant – um das noch einmal zu wiederholen –, was die Cofag hier geleistet hat: Es wurden mehr als 1,3 Millionen Zuschüsse im Umfang von 14 Milliarden Euro abgewi­ckelt. Das sind tatsächlich beeindruckende Zahlen, die man, glaube ich, auch so akzeptieren und respektieren sollte.

Ich habe auch Verständnis dafür, dass es für manche Unternehmen vielleicht etwas zu langsam gegangen ist oder geht. Es wurden allerdings 1,3 Millio­nen Zuschüsse abgewickelt und in Spitzenzeiten pro Monat mehr als 100 000 Anträge bearbeitet. Das ist eine gewaltige Leistung, und dafür gebührt auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Cofag, glaube ich, größ­ter Respekt.

Klar ist, dass es im Hinblick auf die Auszahlung von Beträgen in diesen Dimensionen auch Transparenz braucht, überhaupt keine Frage. Wir als Bund, aber auch die Verantwortungsträger in den Ländern und in den Gemeinden agieren mit Steuergeld, und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben na­türlich ein Recht darauf, zu wissen, was mit den Steuermitteln geschieht und wie ihre Mittel eingesetzt werden. Betreffend die staatlichen Hilfsmaßnahmen gab es ja von Anfang an eine entsprechende Berichtspflicht auch an das Parlament. Schade, dass nicht alle die Möglichkeit wahrgenommen haben, in den Beirat hineinzugehen und dort Kontrolle auszuüben. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) Na ja, das ist leider genau das Problem eures Zuganges! Ein bisschen mehr Partizipation wäre durchaus sinnvoll gewesen. Die Sozialpart­ner, Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer haben von dieser Möglichkeit ja schlussendlich Gott sei Dank auch Gebrauch gemacht.

Personenbezogene Abfragen waren ja bisher nur in der Beihilfentransparenz­datenbank der EU möglich, und zwar für Beihilfen über 100 000 Euro, die an die EU gemeldet werden müssen. Wir gehen jetzt in Österreich einen wesentli­chen Schritt weiter, auch in dieser Hinsicht liegen wir übrigens in Europa gut. Wir ziehen den europäischen Vergleich ja immer gerne, vor allem dann, wenn es gut für uns aussieht, das gebe ich auch zu. Im Fußball vergleichen wir uns nicht gern mit Deutschland, bei den Covid-Hilfen tun wir das aber durchaus gerne, weil wir im Zusammenhang mit der Transparenz noch einen Schritt weitergehen, indem wir alle Förderempfänger veröffentlichen, die pro Jahr, kumulativ übri­gens, über 10 000 Euro über die Cofag oder die AMA erhalten haben. Das gibt ein großes Mehr an Transparenz, und ich glaube, das ist notwendig, weil es, wie gesagt, um Steuergelder geht. Dieser transparente Umgang mit den Steu­ermitteln ist uns sehr, sehr wichtig, und jetzt schaffen wir die rechtliche Grundlage dafür, dass alle, die das wollen, Auskunft über die Verwendung der Hilfsgelder bekommen können.

Zum Abschluss – dann lasse ich Sie gleich weiterreden, denn Sie warten schon sehnsüchtig darauf – möchte ich noch etwas sagen, weil es wichtig ist. (Zwischenruf des Bundesrates Obrecht.) Über den Datenschutz, den Sie angespro­chen haben, Herr Kollege, können wir dann gerne diskutieren, vor allem wenn es um die Schnittstellen und um die Auszahlung von Unterstützungsmaßnahmen geht. Wir werden vielleicht auch Änderungen im Datenschutz brauchen, und ich hoffe, dass der Datenschutz dann kein Hindernis sein sollte, um schnell und treffsicher helfen zu können. Ich freue mich schon auf diese Diskussion und möchte abschließend betonen: Hinter diesen Daten stehen wirtschaftliche und auch persönliche Existenzen. Ich bin, wie gesagt, offen für jede Kritik. Was wir aber unbedingt vermeiden sollten, sind Neiddebatten auf dem Rücken von Unternehmern und auf dem Rücken von Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.39

Präsidentin Korinna Schumann: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Sascha Obrecht zu Wort gemeldet. – Bitte