Vizepräsident Günther Novak: Der von den Bundesräten Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag, die Anfragebeantwortung gemäß § 60 Abs. 6 GO-BR nicht zur Kenntnis zu nehmen, ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Es liegt mir ein Antrag der Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 60 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, die schriftliche Anfragebeantwortung 3731/AB-BR/2022 der Anfrage 4025/J-BR/2022 der Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verwendung von in ihrer Haltbarkeit nachträglich verlängerten Impfdosen“ nicht zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die sich für diesen Antrag auf Nichtkenntnisnahme der gegenständlichen schriftlichen Anfragebeantwor­tung aussprechen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der An­trag ist abgelehnt.