Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Vizepräsident Günther Novak: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:

„Tagesordnungspunkt 1:

Die Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen bringen den Ent­schließungsantrag Beilage 1/1 EA ein.

Die Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen bringen den Ent­schließungsantrag Beilage 1/2 EA ein.

Abstimmungen: Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu er­heben,

wird angenommen,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/2 wird abgelehnt.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall. (Heiterkeit der Bundesrät:innen Schumann und Schennach.)

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 ge-mäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Einlauf und Zuweisungen

Vizepräsident Günther Novak: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten be­ziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt zwölf Anfragen, 4026/J-BR/2022 bis 4037/J-BR/2022, eingebracht wurden.

Eingelangt ist der Entschließungsantrag 357/A(E)-BR/2022 der Bundesräte David Egger-Kranzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „umfas­sende bedarfsgerechte Pflegereform“, der dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zugewiesen wird, und der

Entschließungsantrag 358/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend „finanzielle Hilfen für Gemein­den gegen steigende Energie- und Baukosten“, der dem Finanzausschuss zugewiesen wird.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 20. Oktober 2022, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit die­se dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesra­tes unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 18. Oktober 2022, 14 Uhr, vorgesehen.

Die Sitzung ist geschlossen.