Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Vizepräsident Günther Novak: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:
„Tagesordnungspunkt 1:
Die Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA ein.
Die Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA ein.
Abstimmungen: Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
wird angenommen,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,
wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 1/2 wird abgelehnt.“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall. (Heiterkeit der Bundesrät:innen Schumann und Schennach.)
Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 ge-mäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Einlauf und Zuweisungen
Vizepräsident Günther Novak: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt zwölf Anfragen, 4026/J-BR/2022 bis 4037/J-BR/2022, eingebracht wurden.
Eingelangt ist der Entschließungsantrag 357/A(E)-BR/2022 der Bundesräte David Egger-Kranzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „umfassende bedarfsgerechte Pflegereform“, der dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zugewiesen wird, und der
Entschließungsantrag 358/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend „finanzielle Hilfen für Gemeinden gegen steigende Energie- und Baukosten“, der dem Finanzausschuss zugewiesen wird.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 20. Oktober 2022, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 18. Oktober 2022, 14 Uhr, vorgesehen.
Die Sitzung ist geschlossen.