9.02

Bundesrätin Elisabeth Wolff, BA (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher, auch auf der Galerie! Am 13. September 2022 hat die Europäische Kommission den GAP-Strategieplan Österreichs genehmigt, und somit zählt Österreich auch dieses Mal wieder zu den ersten Mitgliedstaaten, die eine Genehmigung für die nationalstaatliche Umsetzung der gemeinschaftlichen Agrarpolitik erhalten haben.

Der nationale GAP-Strategieplan für die Periode 2023 bis 2027 umfasst 98 Interventionen sowie ein Mittelvolumen von rund 8,8 Milliarden Euro. Das befürchtete finanzielle Minus für Österreich konnte somit durch erfolgreiche Verhandlungen in ein Plus umgewandelt werden. Insgesamt gibt es für die Land­wirtschaft mehr EU-Mittel als bisher, vor allem für die ländliche Ent­wicklung.

Ich möchte auch klarstellen: Ja, die Landwirtschaft braucht diese Ausgleichs­zahlungen, denn meist sind Mehraufwände in der heimischen Produktion im Vergleich zur Importware über den Markt einfach nicht ausgleichbar, und höhere Preise sind für den Endkonsumenten nicht bezahlbar.

Während die erste Säule der GAP der Wettbewerbssicherung gilt und haupt­sächlich in Form von Direktzahlungen erfolgt, soll die zweite Säule Mehr­aufwendungen und Mindererträge ausgleichen. Die GAP ist für die Bäuerinnen und Bauern also streng genommen ein Nullsummenspiel, um die globalisierten Märkte auszugleichen, und sichert unsere heimische Produktion.

Mit der Gemeinsamen Agrarpolitik 2023 bis 2027 sollen neun konkrete Ziele verfolgt werden, die in drei Teilbereiche untergliedert sind: in den Umwelt- und Klimaschutz, in Markt und Wirtschaft und in die Gesellschaft und den ländlichen Raum. Da geht es um Klimaschutzmaßnahmen, um einen Beitrag für den Um­welt­schutz, um die Erhaltung von Landschaft und biologischer Vielfalt genauso wie um die Sicherstellung gerechter Einkommen, die Steigerung der Wettbe­werbsfähigkeit, die Verbesserung der Position der Landwirtschaft in der Ver­mark­tungskette, was ich als besonders wichtig erachte, um die Förderung von Jung­landwirtinnen und Junglandwirten und die Erleichterung des Gene­ra­tionen­wechsels – was man wirklich fördern muss –, die Stärkung leben­diger ländlicher Regionen und den Schutz von Lebensqualität und Gesundheit.

Wie viel jeder einzelne Betrieb bekommt, hängt von den unterschiedlichsten Aspekten ab, in dieser Periode auch verstärkt von den individuellen Umweltleis­tungen der Betriebe.

Das Budget für das Agrarumweltprogramm Öpul wird um 25 Prozent erhöht, um 125 Millionen Euro pro Jahr, somit stehen rund 574 Millionen Euro pro Jahr für Klima- und Umweltschutzmaßnahmen zur Verfügung.

Das neue modulare System erlaubt einen flexiblen Einsatz der Maßnahmen. Wer mehr leistet, erhält eine höhere Abgeltung. – somit sind mehr Biodiversität, mehr Gewässerschutz, mehr Tierwohl und mehr Klimaschutz gegeben, und wenn man sich daran hält, bedeutet das auch höhere Fördersummen.

Um all das zu ermöglichen, steht natürlich auch den Bäuerinnen und Bauern der eine oder andere höhere bürokratische Aufwand bevor, zum Beispiel muss man im Ackerbau strenge Fruchtfolgeregelungen beachten, ein gewisses Begrünungs­management zum Beispiel. Es ist klar, dass da den Betrieben vielleicht gewisse Apps und Computersysteme zur Verfügung gestellt werden müssen, sodass etwas sofort rot aufleuchtet, sobald man eine Fruchtfolgeplanung falsch anlegt, sobald ein Begrünungsmanagement nicht richtig verfolgt wird oder sobald irgendwelche Fristen anfallen, die man sonst übersehen würde. Gerade im Ackerbau zum Beispiel, bei dem man sehr wenig Umsatz pro Hektar hat, ist es wichtig, dass man die GAP-Zahlungen erreicht und erhält, um marktfähig und konkurrenzfähig zu bleiben.

Die erste Säule der GAP-Strategie, die Direktzahlungen, sinken von 280 auf 208 Euro pro Hektar; es gibt die Kompensationsmöglichkeit über Öpul. Hinsichtlich des Umwelt- und Klimaschutzes ist diese Maßnahme natürlich höchst sinnvoll; für alle, die da jedoch schon Vorreiter waren, bedeutet das natürlich eine gewisse Benachteiligung.

Ich möchte die Sinnhaftigkeit von Öpul anhand eines Beispiels in Wien her­vorheben. In Wien haben wir ein Pilotprojekt, das Erosionsschutz- und Humusaufbauprogramm – dieses findet eben nur in Wien Anwendung –, und dabei wird komplett auf den Pflug verzichtet. Es dient der Förderung der Humusgehalte, der Wasserspeicherkapazität im Boden, des Bodenlebens und der Bodenfruchtbarkeit. Dadurch kommt es zu weniger Stickstoffverlusten und einer erhöhten Humusanreicherung in den oberen Bodenschichten. Die Maß­nahme ist also mehr als sinnvoll für die Bewirtschaftung.

Bio wird in der neuen GAP-Strategie wieder als neue Maßnahme bestehen, was auch eine sehr positive Entwicklung ist. 40 Millionen Euro stehen zusätzlich pro Jahr für die Biolandwirtschaft zur Verfügung. Ergänzt wird die Prämie auch noch durch das Öpul-System.

Es ist zu sagen, dass es in Österreich schon einen sehr hohen Anteil an Bio­lebens­­mitteln gibt, das ist uns durchaus bewusst, und es geht natürlich auch darum, entlang des Konsumentenwunsches Biolebensmittel zu produzieren und nicht einfach ins Blaue hinein, denn das würde bedeuten, dass wir zu höchsten Kriterien hergestellte Lebensmittel dann eventuell billiger ins Ausland verkaufen müssten. Es ist aber auch zu sagen, dass die Produktion der Biolebensmittel in Krisenzeiten weniger Preissteigerungen erfahren hat. Man könnte also sagen, die Biolandwirtschaft ist etwas krisensicherer.

Neben den Maßnahmen für die Landwirtschaft bietet der GAP-Strategieplan auch vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten zur Stärkung ländlicher Räume, von denen auch die Gesamtgesellschaft profitiert. Beispiele hierfür sind eben zum Beispiel die Stärkung der Junglandwirtinnen und Junglandwirte – rund 3 Prozent werden für die nächste Generation zweckgewidmet, für die Hof­über­nahme, für die Förderung unserer jungen Betriebsführerinnen und Betriebs­führer – und die Unterstützung für benachteiligte Gebiete, die weiterhin ziel­gerichtet auf Basis der einzelbetrieblichen Erschwernisse im Rahmen der Ausgleichszulage gewährt wird. Durch eine Prämienstaffelung nach Betriebs­größe werden kleine Betriebe besonders unterstützt – gerade in Österreich haben wir eine sehr kleinstrukturierte Landwirtschaft, die auch unsere Land­schaft prägt. Es kommt auch zur Förderfähigkeit von Green Care, Urlaub am Bauernhof und gänzlich neuen Diversifizierungsformen.

Abschließend möchte ich daher sagen: Ja, die EU-Kommission macht es den Bäuerinnen und Bauern der EU für die nächste Periode nicht unbedingt leichter. Es ist jedoch aufgrund der drei Schwerpunkte Umwelt, Markt und Gesellschaft sehr zukunftsorientiert, und es ist uns gelungen, die GAP-Zahlungen im größt­möglichen Ausmaß für Österreich zu sichern und somit Stabilität für unsere Bäuerinnen und Bauern zu gewährleisten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

9.09

Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Kovacs. – Bitte, Herr Bundesrat.