Berichterstatter Otto Auer: Sehr geehrter Herr Minister! Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer hier und zu Hause! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuergesetz 1988, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Umsatz­steuergesetz 1994 geändert werden – Teuerungs-Entlastungspaket Teil II.

Der Bericht liegt Ihnen vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energiekostenausgleichsgesetz 2022 geändert wird.

Auch dafür liegt Ihnen der Bericht vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.

Präsidentin Korinna Schumann: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Grossmann. Ich erteile es ihr. – Bitte.