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Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! 2021 hat die Bundesregierung beschlossen, eine neuartige Universität mit Schwerpunktsetzung Digitalisierung und Transformation und mit internationaler Ausrichtung zu errichten. Seither geht der Aufbau Schritt für Schritt voran.

Der rechtliche Rahmen in Form des Gründungsgesetzes wurde vor der Sommer­pause beschlossen und nun wurde planmäßig der finanzielle Rahmen in Form einer Artikel-15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Oberöster­reich ausgearbeitet. Darin ist festgelegt, dass der Bund wie üblich die dauerhafte Finanzierung von Forschung und Lehre übernimmt. Die Errichtungskosten wie­derum werden ab dem Studienjahr 2023/24 von Bund und Land gemeinsam getragen. Der Finanzierungsbeitrag des Landes umfasst somit 50 Prozent der Errichtungskosten der erforderlichen neu zu errichtenden Gebäude samt funk­ti­onszugehörigen Neben- und Außenanlagen für die Zwecke der Universität. Wie bereits mehrfach kommuniziert, sollen schlussendlich ab dem Endausbau im Studienjahr 2036/37 der Universität jährlich zumindest 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Ich darf es noch einmal auch an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Dieses Geld fehlt nicht den öffentlichen Universitäten. Das ist Geld, das zusätzlich für diese neue Universität zur Verfügung gestellt wird.

Nicht nur die langfristige Finanzierung ist sichergestellt. Letzte Woche hat sich auch der Gründungskonvent konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. Das bedeutet eben, dass die Erstellung von Entwicklungsplänen und die Ausarbei­tung von Curricula in Angriff genommen worden sind. Insbesondere wird das Gremium über die Bewerbungen für die Gründungsrektorin, den Gründungs­rek­tor beraten und entscheiden, dies selbstverständlich nach einem entsprechen­den Hearing.

Und ja, selbstverständlich wird an dieser Universität die Freiheit von Forschung und Lehre gewährleistet sein. Was die Arbeitsverträge angeht, ist es natürlich das Ziel, die besten Köpfe zu bekommen, also werden selbstverständlich auch die entsprechenden Dienst- und Arbeitsverhältnisse begründet werden und die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden.

Sie sehen, die Umsetzung ist gut auf Schiene und wird kontinuierlich voran­getrieben, auch wenn der zeitliche Druck zur Umsetzung natürlich nicht nach­gelassen hat. Die bisherigen Umsetzungsschritte wurden jedenfalls äußerst professionell und zügig durchgeführt. Auf Grundlage dieser Erfahrungen bin ich überzeugt, dass auch die kommenden Aufgaben planmäßig abgearbeitet werden und die Errichtung des Institute of Digital Sciences Austria planmäßig weiter vorangehen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und Grünen.)

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