12.53

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Nicht erschrecken: Österreich ist ein Paradies für Senior:innen! (Bundesrat Schennach: Aha!) – So betitelte nämlich interessan­ter­weise der „Münchner Merkur“ im letzten Jahr einen Artikel zur Thematik „So hoch sind die Renten in Österreich im Vergleich zu Deutschland“. (Bundesrat Schennach: Ja, die Bayern!)

Österreich ist natürlich kein Paradies, obwohl es das Ausland so sieht. Gerade die heute zu beschließende Anhebung der Pensionen zeigt aber sehr deutlich, dass wir in Österreich sehr hohe Verantwortlichkeit gegenüber unseren Pen­sionist:innen zeigen. (Bundesrätin Grimling: Das stimmt ja nicht!)

Ich möchte jetzt ganz kurz auf die Pensionsregelung 2023 eingehen. Es werden alle Pensionen mit dem gesetzlichen Anpassungsfaktor nach § 108 ASVG, nämlich um 5,8 Prozent, erhöht. Die Ausgleichszulage hingegen wird um 7,8 Pro­zent erhöht. Das bedeutet eine Erhöhung von 1 030 auf 1 110 Euro für knapp 200 000 Pensionist:innen mit dem niedrigsten Haushaltseinkommen.

Mit einer steuer- und abgabenfreien Einmalzahlung von 30 Prozent der monat­lichen Bruttoleistung bis zur Höhe von 500 Euro wird für Bezieher:innen von Pensionen bis etwa 1 700 Euro, das sind circa 60 Prozent aller Pensionist:innen, die gesamte Inflation im Jahr 2023 abgedeckt, die derzeit vom Wifo mit 8,3 Pro­zent errechnet wurde.

Bei der ersten Valorisierung der Pensionen, also beim ersten Jahreswechsel nach Pensionsantritt, wird für das Jahr 2023 ein Sockel von zusätzlich 2,9 Prozent eingezogen. Es kann also keinen Fall geben, der keine Erhöhung bekommt, selbst wenn die Person erst im Dezember in Pension gegangen ist. Pensionen, die höher sind – ab 5 670 Euro –, werden um einen Fixbetrag erhöht.

Über eine Verfassungsbestimmung werden auch die Landes- und Gemein­de­pensionen einbezogen. Warum? – Es gibt eine seit Jahrzehnten bestehende Formel zur Berechnung der Pensionsanpassung, die nicht einfach ohne erhebliche Nebenwirkungen verändert werden kann. Die Inflation im Beob­achtungszeitraum – das ist August 2021 bis Juli 2022 – ist durch die uns bekannten Ereignisse sehr stark gestiegen, sodass die ermittelte Jahresinflation im Vergleich zur aktuellen Monatsinflation niedrig erscheint. Außerdem ist die Inflation nach Ende des gesetzlichen Beobachtungszeitraums noch weiter gestiegen – das hat ohnedies der Kollege gerade eben schon gesagt.

Wenn jetzt aber die Inflation im und auch noch nach dem Beobachtungszeitraum steigt, führt das zwangsläufig dazu, dass die Menschen im Verlauf des Folge­jahres höhere Preise bezahlen, die durch die Pensionsanpassung nicht abgedeckt werden. Um, und das ist vor allem das Ziel, jene Menschen, die besonders stark von der Teuerung betroffen sind, sehr gezielt und konkret zu stärken – und das sind die Menschen in den armutsgefährdeten Haushalten, im Falle der Pensionen sind es 195 000 Bezieher:innen einer Ausgleichszulage –, ist eine pauschale Anhebung der Pensionen aber nicht zielführend, weil dadurch eben nicht allein sozial benachteiligte und akut bedrohte Gruppen gestärkt werden, sondern Menschen mit besonders hohen Pensionen in absoluten Zahlen ausgedrückt besonders stark profitieren würden. Dazu kommt, dass sich auch eine stufen­weise prozentuelle Anhebung der Pensionen nach Einkommenshöhen aufgrund bereits vergangener Anhebungen bei hohen Pensionen – tatsächlich sind das Pensionen ab 2 500 Euro brutto, die 18 Prozent aller Pensionen ausmachen – auswirken würde.

Zusammengefasst – das waren jetzt viele Zahlen –: Die zur Debatte stehenden zusätzlichen mehr als 4 Milliarden Euro, die 2023 für Pensionen aufgewandt werden, werden möglichst gezielt zur Stärkung sozial benachteiligter Gruppen eingesetzt, ohne aus populistischen Gründen teure Nebeneffekte in Kauf zu nehmen. Das wurde umgesetzt, wie ich schon gesagt habe, alle erhalten nach der gesetzlichen Formel den Erhöhungsprozentsatz von 5,8 Prozent.

Ab 2024 wird die gesamte gestiegene Inflation des zweiten Halbjahres 2022 automatisch valorisiert. Weil die Menschen aber ein Jahr lang die höheren Preise bezahlen müssen, ehe sie diese gesetzliche Valorisierung erhalten, werden die Bezieher:innen von Pensionen bis etwa 1 700 Euro, das sind etwa 62 Prozent, den aus der Differenz zwischen den 5,8 Prozent und der zuletzt prognostizierten Jahresinflation von etwa 8,3 Prozent für das ganze Jahr 2023 ermittelten gesam­ten Nettobetrag im März in Form einer Direktzahlung erhalten.

Ja, damit werden eben – ich sage es noch einmal – konkret die Menschen mit den Pensionen, die am niedrigsten sind, die die Zahlung am stärksten benötigen, erreicht, ohne unerwünschte Nebeneffekte in Kauf nehmen zu müssen. Zur Zurückdrängung von Armutsgefährdung, gegen soziale Ausgrenzung und Alters­armut wird die Ausgleichszulage – ich sage es auch noch einmal – um 7,8 Pro­zent erhöht, plus die Einmalzahlung im März von 333 Euro.

Abschließend: Österreich ist kein Paradies für alle Senior:innen, aber die Regie­rung setzt sich dafür ein, dass alle Senior:innen in Österreich in ihrem verdienten Ruhestand gut leben können. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.59

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Markus Leinfellner. – Bitte.