13.10

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Pensionsanpassungsgesetz 2023 fällt weniger schlecht aus als diejenigen der Vorjahre.

Ich fange mit dem Positiven an: Was hat sich gegenüber den Pensionsanpas­sungsgesetzen der Vorjahre verbessert? – Die Ausgleichszulage wurde erhöht. Das war ein Kritikpunkt, den wir in den letzten Jahren hatten: Wenn man den Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten helfen möchte, sollte man das über die Ausgleichszulage machen und nicht, indem man die kleinen Pensionen überdurchschnittlich anhebt. Die kleinen Pensionen kommen nämlich nicht deckungsgleich den Kleinpensionistinnen und Kleinpensionisten zugute, sondern zu ungefähr 90 Prozent auch Personen, die nur Teilpensionen haben, weil sie zum Beispiel im Ausland leben und in Österreich Pensionsversicherungsmonate erworben haben.

Jetzt zum Negativen an diesem Gesetzesbeschluss: Es handelt sich um die sechste außertourliche Pensionserhöhung, es wird immer mehr vom Versiche­rungsprinzip abgewichen. Es gibt ein Gesetz, das die Pensionserhöhung vorsieht, wir haben es gehört, und dieser gesetzliche Mechanismus, von dem man eigent­lich nicht abweichen sollte, hat seine Berechtigung.

Die Rechnung für die Abweichungen zahlen diejenigen, die jetzt erwerbstätig sind, zahlen diejenigen, die noch jung sind und erst erwerbstätig sein werden – und diese Rechnung wird sehr hoch sein. Laut der Gebarungsvorschau der Sozialversicherung wird der Pensionszuschuss in die Pensionsversicherung – ich spreche jetzt noch gar nicht von den sogenannten Beamtenpensionen – von heuer 10,7 Milliarden Euro bis zum Jahr 2026 – das ist gar nicht mehr so lang – auf 19,4 Milliarden Euro steigen, das ist fast eine Verdoppelung. Dazu kommen noch die 10 Milliarden Euro für die sogenannten Beamtenpensionen. (Bundes­rätin Schumann: ... Pensionen schlechtreden!)

Es ist außerdem nicht nachvollziehbar, warum es für die im Jahr 2022 in Pension gegangenen Personen eine zusätzliche Pensionserhöhung nach dem Gießkan­nen­prinzip gibt – wenn schon, dann hätte man das auch aliquotieren können entsprechend der Anzahl an Monaten, die sie schon in Pension sind.

Zu Tagesordnungspunkt 6: Das ist wiederum ein positiver Punkt, da geht es um den Deckel für die Pensionserhöhung von 329 Euro für die Pensionen über der Höchstbeitragsgrundlage, das erfordert eine Zweidrittelmehrheit hier im Bun­desrat. Wir halten das für einen guten Punkt – das sollte eigentlich nicht nur heuer, sondern jedes Jahr gemacht werden. – Vielen Dank.

13.13

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Johannes Rauch zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.