13.13

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Präsident! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Zum Pensionsanpassungsgesetz 2023 vielleicht ein paar Bemerkungen: Es gibt ja einen sehr klugen Mechanismus in Österreich, der gesetzlich verankert ist, nämlich wird zur Berechnung der Teuerung ein sogenannter Durchrechnungs­zeitraum in Augenschein genommen, das heißt von der Mitte des Vorjahres bis zum Sommer des heurigen Jahres. Das hat deshalb einen Sinn, weil man damit nicht die augenblickliche Teuerung, die augenblickliche Inflation eines Monats abbildet, sondern ein gesamtes Jahr betrachtet.

Über das Jahr betrachtet, liegt die Inflation bei 5,8 Prozent. Das wird übrigens im nächsten Jahr genau gleich sein: Im nächsten Jahr wird der Zeithorizont vom heurigen Sommer bis nächstes Jahr betrachtet, das heißt, da wird die wesentlich höhere Inflation, die wir jetzt haben, einfließen. Das bedeutet wiederum, jedes Zehntelprozent an Teuerung wird abgegolten – mit Verzögerung, das ist korrekt, aber genau wegen dieser Verzögerung machen wir es ja eben so, dass im März nächsten Jahres eine Einmalzahlung beziehungsweise Sonderzahlung ausbezahlt wird, um dies abzugelten.

Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass mit den Antiteuerungsmaßnahmen des heurigen Jahres eine durchschnittliche Pensionistin, ein durchschnittlicher Pensionist 1 400 Euro erhalten hat, damit ist die Inflation des heurigen Jahres abgegolten.

Wir haben darauf geachtet, es ist erwähnt worden, die Ausgleichszulage anzu­passen, nämlich um 20 Euro. Das ist deshalb wichtig, weil damit erstmals die Richtsätze für die Ausgleichszulage stärker erhöht werden als die sogenannten kleinen Pensionen, die ja vielfach auch Zusatzpensionen sind, jedenfalls in einer großen Zahl der Fälle. Der Ausgleichszulagenrichtsatz liegt damit jetzt bei 1 110 Euro brutto.

Im März 2023 wird es wie gesagt eine Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro beziehungsweise 30 Prozent der Pensionsleistung geben, das ist eine vorge­zogene Inflationsabgeltung.

Wir haben das durchgerechnet, es gibt damit für Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher mit einer Ausgleichszulage eine Pensionserhöhung von etwa 10,2 Prozent; alle ohne Ausgleichszulage bis 1 500 Euro Pension erhalten 8,2 Prozent Erhöhung; darüber schleift sich das dann auf 5,8 Prozent ein, der Anstieg der hohen Pensionen ist gedeckelt.

Das ist, wie ich meine, auch deshalb ausgewogen, weil es ja auch darum geht, das Budget insgesamt im Auge zu behalten. Das Gesamtpaket der Pensionserhö­hung kostet insgesamt in etwa 3,4 Milliarden Euro, dazu kommen die 650 Mil­lionen Euro für die Einmalzahlung. Das ist damit ausgewogen, was ja nicht ganz unwichtig ist, weil es schon darum geht, auch Budgetspielräume für die kom­menden Generationen, deren Vertreter oben auf der Besuchergalerie sitzen, im Auge zu behalten.

Es gilt also, eine Balance zwischen guter Pensionsanpassung und Teuerungs­abgeltung auf der einen Seite und einem zukunftsfähigen Budget auf der ande­ren Seite zu wahren. – Danke sehr. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.17

Vizepräsident Günther Novak: Danke, Herr Bundesminister.

Als Letzter in dieser Debatte zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. – Bitte.