14.36

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Was ist mit dieser Änderung zukünftig möglich? Zusätzlich zu den ohnehin zur Nachtragung berechtigten Gesundheitsdienste­anbietern können nun auch Apotheken Impfungen, die verabreicht und schrift­lich dokumentiert sind, nachtragen. Die Einschränkung, dass Hebammen nur bestimmte Impfungen nachtragen können und vidieren dürfen, entfällt somit auch.

Bislang durften Apotheken sowohl auf Elga als auch auf das zentrale Impf­register zwei Stunden zugreifen. Zukünftig soll die Zugriffsdauer auf 28 Tage verlängert werden und damit hinsichtlich des zentralen Impfpasses an die übrigen Gesundheitsdienstleister angeglichen werden.

Grundsätzlich ist dies eine sinnvolle Maßnahme, für uns ist es allerdings nicht erklärbar, dass eine Apotheke 28 Tage auf Elga zugreifen kann. Ein Apotheker ist kein Gesundheitsdienstleister, der Behandlungen oder Therapien durchführt. Auch wenn die Eintragung von Impfungen beziehungsweise eine eventuelle Kontrolle von der Aushändigung verschriebener Medikamente einen gewissen Zeitraum in Anspruch nimmt, wird dies sicher nicht 28 Tage benötigen, sondern sicher einen kürzeren Zeitraum. Daher ist aus unserer Sicht eine derartig lange Öffnung der individuellen Gesundheitsakte unverhältnismäßig.

Eines möchte ich hier schon festhalten, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Die 1 400 Apotheken in Österreich leisten täglich einen ausgezeichneten Dienst an 400 000 bis 500 000 Menschen. Sie sind Arbeitgeber, Versorger vor Ort und ein unverzichtbarer Gesundheitsdienstleister in allen Gemeinden. Während der letzten beiden Jahre, in der Pandemie, waren sie eine unverzichtbare Stütze bei der Bewältigung der Krise.

Herr Bundesminister! Wenn wir aber hier schon über die Apotheken reden: Viele Medikamente sind derzeit nicht lieferbar. Das Problem liegt aber nicht bei den Apotheken, sondern ganz woanders. Von Antibiotika über Schmerzmittel bis zum Hustensaft müssen sich die Konsumenten dieser Tage auf Engpässe ein­stellen. Einer der Gründe dafür ist die Auslagerung der Produktion nach China und Indien. Da die Arzneimittelwirkstoffe aus Kostengründen zunehmend dort hergestellt werden, besteht die Gefahr, dass die verhängten Sperren und Reisebeschränkungen Auswirkungen auf Produktion und Lieferung von Wirk­stoffen und damit auf die Verfügbarkeit der Arzneimittel auf unserem Markt haben. Diese Auslagerungen an internationale Konzerne fällt Europa nun auf den Kopf.

Das zweite Problem ist der Zusammenschluss von Pharmaunternehmen. Dadurch werden gewisse Wirkstoffe nur mehr von einem Unternehmen hergestellt, und dies nur mehr an einem einzigen Ort. Fällt dort die Produktion aus, ist ebenfalls eine Unterversorgung des Weltmarktes die Folge.

Die Problematik besteht vor allem bei gängigen Medikamenten, die oft ver­schrieben werden, wie Schmerzmittel – zurzeit Parkemed – oder Antibiotika. Bei speziellen teuren Arzneimitteln, wie etwa Krebsmedikamenten, ist der Ausfall äußerst gering.

Was machen die Apotheken in dieser Situation? – Viele Apotheker versuchen in dieser Situation, für die Patienten tragbare Lösungen zu finden, indem sie selbst aktiv werden, nach Absprache mit dem Arzt des Patienten nach Ersatzmedika­menten suchen, andere Apotheken kontaktieren, es dann von dort beschaffen oder in seltenen Fällen im Ausland bestellen. Laut Umfragen verbringen die Pharmazeuten im Schnitt pro Tag 2 Stunden damit, Ersatzanschaffungen von fehlenden Medikamenten durchzuführen. Mit einer Entspannung dieser Situ­a­tion ist in nächster Zeit nicht zu rechnen. Wir können sie aber verbessern, indem für Ausfälle die Vorräte in Österreich kurzfristig erhöht werden und auf lange Sicht die Produktion nach Europa zurückkehrt.

Was ist da passiert? – Vor zwei Jahren, am Beginn der Pandemie, haben wir hier im Parlament die großen Ankündigungen und das Versprechen vernommen: Die Antibiotikaproduktion muss ins Land zurückkommen! Mit Kundl und der Bio­chemie wären wir hier sehr gut aufgestellt. Passiert ist leider nichts. Bitte kom­men Sie auch da in die Gänge! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.41

Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Hauschildt-Buschberger. – Bitte, Frau Bundesrätin.