14.41

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Herr Minister! Nach der Ausschusssitzung am Dienstag und der Vorbereitung für die heutige Sitzung habe ich mir ein paar Minuten Zeit genom­men und habe mich einmal in mein Elga-Portal eingeloggt. Das ist ziemlich einfach, unter www.gesundheit.gv.at kann man mittels Mobiltelefon, aktivierter Handysignatur, gültiger Bürgerkarte in dieses Portal hineinkommen.

Trotz aller Bedenken, die immer wieder in Bezug auf Datenschutz geäußert wer­den, können Patient:innen und Ärzte wirklich maximal von diesem Portal profi­tieren. Man findet dort eben genau eine Auflistung der verordneten Medika­mente sogar der letzten Jahre (Bundesrätin Grimling: Um das geht es nicht! Es geht um die 28 Tage!), kann in das zentrale Impfregister Einschau halten und findet dort auch den grünen Pass.

Ich habe gerade an Kollegin Schartel gedacht, die ich jetzt gar nicht sehe, denn wenn man das Handy einmal vergisst und in irgendeiner Organisation ist, kann man tatsächlich auch über die Bürgerkarte und das Elga-Portal nachschauen, welchen Status man bei der Impfung hat und so weiter. Es ist also wirklich eine praktische Sache.

Als ich eben in diesem Elga-Portal dringewesen bin, ist mir aufgefallen, dass dort nicht alle Impfungen von mir vermerkt sind und ich derzeit über keinen Hausarzt oder keine Hausärztin verfüge, die mir die Impfung nachtragen könnte. In der Apotheke ist das aber ziemlich einfach und niederschwellig möglich (Bundesrätin Grimling: Es geht um die 28 Tage!) – wäre es möglich, wenn wir das jetzt beschließen. Ich nehme meinen analogen Impfpass und gehe in die Apotheke, das wird dort nachgetragen und ist dann eben im digitalen Impfpass sichtbar. (Bundesrätin Hahn: Aber warum muss das Fenster 28 Tage offen sein? – Bundesrätin Grimling: Warum 28 Tage?) – Dabei bin ich ja noch gar nicht! Ich rede momentan ja noch über etwas anderes. Ich rede über das Nachtragen von Impfungen, die zukünftig durch Apotheker vorgenommen werden können. (Bundesrätin Grimling: Da haben wir kein Problem! Das ist kein Thema!) Zu dem anderen komme ich später. Bitte bis zum Ende zuhören!

Auf jeden Fall wird das eine zusätzliche Serviceleistung sein. Die kann man in Anspruch nehmen oder nicht. Ich finde es praktisch, ich finde es gut, und das können in Zukunft eben Apotheken machen, dass Impfungen nachgetragen wer­den. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Jetzt kommen wir zu den umstrittenen 28 Tagen. Das ist im Ausschuss auch schon diskutiert worden, da geht es um 28 Tage, die der Apotheker nach einer Rezepteinlösung die Möglichkeit hat, Elga noch offen zu haben. Warum? – Auch das hat gute Gründe. Momentan sind es ja nur 2 Stunden. Ich denke zum Bei­spiel daran, dass ich für einen älteren Herrn öfter Rezepte abhole. Ich bringe sie ihm hin, und dann hat er eine Frage, die erst am nächsten Tag auftaucht. Dann kann er aber in der Apotheke gar keine Auskunft mehr bekommen, denn ich müsste dann wieder mit seiner E-Card dorthin gehen (Bundesrätin Grimling: 28 Tage!), die müsste wieder gesteckt werden, und dann könnte er anrufen. Das ist also höchst umständlich. In Zeiten, in denen man aus Corona auch gelernt hat, dass es oftmals einfacher ist, den Telefonhörer in die Hand zu nehmen, ist auch das eine sehr, sehr sinnvolle Sache. Es geht eben um Rezepteinlösung in Vertre­tung und spätere telefonische Beratung, wie ich gerade gesagt habe.

Es geht auch um Notfallsituationen außerhalb der Öffnungszeiten der Apotheke. Es geht um Medikationsanalyse. Ich habe jetzt gerade auch die Ausführungen von Kollegen Appé gehört, und da denke ich mir auch – das ist jetzt mein persön­licher Zugang –: Wenn es Probleme bei der Medikamentenbeschaffung gibt, es Ersatzmedikamente braucht, macht es ja durchaus auch Sinn, zu wissen: Was muss ich bestellen? Brauche ich eventuell Medikamentenersatz? Das ist ja auch für die Apotheken ein Vorteil.

Ich persönlich habe da überhaupt keine Bedenken. (Bundesrätin Grimling: Das haben wir eh gewusst!) Ich meine, es handelt sich um Apotheken. Das ist kein öffentlicher Bildschirm, wo jeder einschauen kann, sondern es unterliegt stren­gen Kriterien des Datenschutzes und jeder Zugriff ist sowieso dokumentiert. (Bundesrätin Hahn: Aber das nützt nichts, wenn die Daten schon missbraucht worden sind!) Ich wiederhole es noch einmal, weil ich es so wichtig finde: Es ist eine Serviceleistung, gerade wenn Patient:innen eingeschränkt sind und tele­fonische Beratung brauchen. (Bundesrätin Grimling: Da ist der Datenschutz wurst!)

Jetzt muss ich doch noch einmal zum Schluss Deutschland als Beispiel bemühen. Ich höre ganz oft von deutschen Kolleginnen und Kollegen, sie wären wirklich froh, auf ein zentrales Impfregister zugreifen zu können, ein solches oder Elga überhaupt zu haben. Es ist also eine sinnvolle Änderung, das System, was die Impfungen betrifft, schneller zu befüllen. (Bundesrätin Grimling: 28 Tage!) Alles andere kommt den Menschen in der Praxis auch sehr zugute. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Bundesrätin Grimling: 28 Tage! Und von Datenschutz noch nie etwas gehört! – Bundesrätin Hahn: Das ist völlig überschießend! – Bundesrätin Grimling: Aber sonst tun wir den Datenschutz in die Höhe heben bis zum Gehtnichtmehr!)

14.46

Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Karlheinz Kornhäusl. – Bitte, Herr Bundesrat. (Bundesrätin Grimling: Aber jetzt wird uns der Herr Doktor das erklären!)